Der Staat übernimmt die Abschlagszahlungen. Bei Mietern kann es allerdings kompliziert werden. Die genaue Gestaltung der Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom ist noch unklar.

Der Weg für die Dezember-Soforthilfe für Gaskunden ist frei. Nach dem Bundestag stimmte am Montag auch der Bundesrat für das Projekt der Ampel-Regierung. Diese rechnet mit Kosten von neun Milliarden Euro. „Das ist ein wichtiger Entlastungsschritt, eine ganz pragmatische Hilfe“, sagte die Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns, Manuela Schwesig (SPD).

 

Im Rahmen der Soforthilfe will der Staat im Monat Dezember die Abschlagszahlungen für Gas- und Fernwärmekunden übernehmen. Profitieren sollen Privathaushalte sowie Unternehmen, die nicht mehr als 1500 Megawattstunden pro Jahr verbrauchen. Die Regelung ist als Zwischenlösung gedacht: Sie soll Verbraucher angesichts stark gestiegener Energiepreise entlasten, bis die eigentlichen Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom greifen. Das wird erst im kommenden Jahr der Fall sein. Die Bundesregierung arbeitet hier noch an den Konzepten.

Etwas komplizierter stellt sich die Lage für Mieter dar

Im Dezember werden jetzt die sogenannten Letztverbraucher von der Abschlagszahlung freigestellt. Wer als Eigentümer einer Immobilie oder eines Unternehmens einen direkten Liefervertrag mit einem Gas- oder Wärmeversorger hat, muss ihm im kommenden Monat kein Geld überweisen. Das übernimmt der Bund, und zwar über die bundeseigene KfW-Bankengruppe.

Etwas komplizierter stellt sich die Lage für Mieter dar. Viele von ihnen stehen nicht in einer Geschäftsbeziehung mit einem Gaslieferanten, sie haben keinen eigenen Gaszähler in der Wohnung. Vielmehr legt der Vermieter im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung die entstandenen Kosten auf seine Mieter um. In sehr vielen Fällen haben Vermieter die monatlichen Vorauszahlungen noch nicht an die gestiegenen Gaskosten angepasst. Das wird erst im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 geschehen, die aber erst im Laufe des Jahres 2023 erstellt wird.

Nach den Vorstellungen der Regierung und des Gesetzgebers sollen Vermieter erst dann ihren Mietern die vom Staat übernommene Dezember-Zahlung gutschreiben. Die Mieter würden also zu einem Zeitpunkt entlastet, zu dem wegen der gestiegenen Beschaffungskosten hohe Nachzahlungen auf sie zukommen können. Für Eigentümergemeinschaften und ihre Hausverwalter empfiehlt sich ein analoges Vorgehen. Sind die monatlichen Abschläge seit Februar – also seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine – bereits erhöht worden, können Mieter ihre Zahlung im Dezember kürzen, um eine Gutschrift bitten oder einfach darauf warten, dass der zu viel bezahlte Betrag mit der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnet wird.

„Ungeheuer komplexes Verfahren“

Die Dezember-Soforthilfe geht auf Vorschläge einer Expertenkommission zurück, die auf Bitten der Bundesregierung ein Konzept zur Entlastung der Wärmekunden erarbeitet hatte. Wie der zweite Teil dieses Pakets – nämlich die Preisbremsen für Erdgas, Fernwärme und Strom – genau gestaltet werden soll, ist unklar. Eine Sprecherin der Regierung kündigte an, dass das Kabinett die Gesetzesvorschläge entgegen der bisherigen Planung voraussichtlich noch nicht am Mittwoch behandeln werde. Es handele sich um ein „ungeheuer komplexes Gesetzgebungsverfahren“. Die Regierung werde aber noch im November einen Beschluss fassen, sodass das Parlament im Dezember darüber abstimmen könne.

Nach bisherigen Planungen soll die Strompreisbremse für alle Kunden ab Anfang Januar greifen. Vorgesehen ist ein stark subventioniertes Grundkontingent. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch wären die Marktpreise zu zahlen. Nach dem gleichen Muster soll die Preisbremse für Gas und Fernwärme funktionieren – für die Industrie bereits ab Januar, für Privathaushalte und Gewerbetreibende spätestens ab März.