Auf dem Energiemarkt herrschen raue Sitten. Mit Werbeanrufen versuchen manche Anbieter, den örtlichen Versorgern Kunden abzuluchsen. Die Stadtwerke Schorndorf haben jetzt gegen eines dieser Unternehmen einen gerichtlichen Erfolg erzielt.

Mit einem Urteil des Landgerichts Stuttgart hoffen die Stadtwerke Schorndorf, einen Mitbewerber in die Schranken weisen zu können. Wie der Versorger mitgeteilt hat, habe man sich vor dem Landgericht Stuttgart erfolgreich gegen die Firma Energy2day gewehrt .

 

Dem in München ansässigen Unternehmen ist vom Landgericht untersagt worden, gegenüber Schorndorfer Kunden weiterhin die falsche Behauptung aufzustellen, man würde mit den Stadtwerken kooperieren. Ebenso darf laut des Urteils die Münchener Firma Verbraucher aus dem Raum Schorndorf nicht mehr anrufen oder anrufen lassen, um das eigene Energieversorgungsangebot zu bewerben, sofern diese nicht ausdrücklich eingewilligt haben. Werde dagegen verstoßen, drohe ein Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft. Die Stadtwerke bitten daher alle Kunden im Schorndorfer Versorgungsgebiet, solche Vorfälle zu melden unter der Telefonnummer 0 71 81/ 96 45 04 44.

Der Prozess ist der zweite dieser Art gewesen. Im vergangenen Jahr hatten die Stadtwerke schon einmal ein Zivilverfahren gegen die Firma Lekker-Energie gewonnen. Auch diese hatte versucht, wie die Stadtwerke auf Anfrage berichten, auf Kosten des lokalen Energieversorgers Stromkunden zu gewinnen. Vor allem ältere Leute würden angerufen, auch von Callcentern im Ausland aus. Bei dem Prozess gegen Energy2day sei kein Vertreter des Münchener Unternehmens vor Gericht erschienen. Man habe daraufhin ein Versäumnisurteil erwirken können.