Auch Studenten sollen im kommenden Jahr die Energiepauschale erhalten. Was bis jetzt bekannt ist.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Wer als Student keinen Nebenjob ausführt, hat die Energiepauschale noch nicht erhalten. Bis das Geld auf dem Konto landet, kann es aber noch dauern.

 

Wer bekommt die 200 Euro?

Laut Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhalten alle Studenten und Fachschüler, die zum Stichtag am 01. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben sind, die Energiepauschale. Voraussetzung für die Auszahlung ist ein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.

Ausschlaggebend für die Berechtigung sei der Status der Immatrikulation. Demnach erhalten auch Teilzeitstudierende, duale Stunden, Studenten im Urlaubssemester oder ausländische Studierende die 200 Euro, wenn sie diese beantragen. Ein Promotionsstudium qualifiziere jedoch nicht zur Auszahlung der Energiepauschale für Studenten.

Wichtig ist an dieser Stelle auch zu erwähnen, dass die Studenten voraussichtlich nur bis zum 30. September 2023 Zeit haben werden, um das Geld zu beantragen. Je eher man den Antrag stellt, desto schneller kommt man an das Geld. Wie lange die Auszahlung nach der Beantragung dauern wird, ist bis dato aber noch nicht bekannt.

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Wie kommt man an das Geld?

Der Plan der Bundesregierung ist es, eine digitale Plattform zu schaffen, auf der Studenten und Fachschüler die 200 Euro beantragen können. Die Anspruchsberechtigten müssen also selbst aktiv werden, um die Auszahlung zu erhalten. Wie genau die Plattform aussehen wird, welche Nachweise zur Anspruchsberechtigung erbracht werden müssen und wer letztlich das Geld an die Studenten überweisen wird, ist bislang noch nicht klar. Ein entsprechendes Gesetz, in dem die genauen Details festgelegt werden, soll noch im November 2022 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Das Gesetz soll dann zum 01. Januar 2023 in Kraft treten.