Ab heute soll die Energiepauschale für Studenten beantragt werden können. Aber bis wann ist das möglich?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Noch haben die meisten Studenten im Land keine Energiepauschale erhalten. Laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung soll ab heute aber die Antragstellung für alle Studenten freigeschaltet werden. Wer zum Stichtag am 01.12.2022 an einer Hochschule oder Universität eingeschrieben war, kann sich für die Auszahlung der 200 Euro auf der Webseite einmalzahlung200.de registrieren.

 

Bis wann kann man die 200 Euro beantragen?

Für die Auszahlung der Einmalzahlung an die Studierenden im Land wurde ein extra Gesetz verabschiedet. Das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) regelt die Auszahlung der 200 Euro. In § 2 Abs. 2 EPPSG steht, dass ein Anspruch auf die Energiepauschale nach Ablauf des 30.09.2023 nicht mehr geltend gemacht werden kann. Das heißt, Studierende sollten sich darum bemühen, die 200 Euro spätestens bis zum 30. September dieses Jahres zu beantragen. Andernfalls verfällt ihr Anspruch auf das Geld.

Wie kann man das Geld beantragen?

Studierende müssen sich zunächst ein Konto auf https://id.bund.de/de erstellen. Dazu ist ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder ein ELSTER-Zertifikat nötig. Mit der BundID kann dann über die eigens dafür eingerichtete Webseite einmalzahlung.de der Antrag auf die Auszahlung der 200 Euro gestellt werden. Alternativ kann man sich auf BundID mit einem Benutzernamen und Passwort registrieren und den Antrag auf einmalzahlung200.de mit einem PIN stellen, den man direkt von der Ausbildungsstätte erhält.