Energiepolitik Karlsruhe rügt die Atom-Entschädigung
Das Verfassungsgericht kippt ein Gesetz von 2018. Dies ändert aber nichts am Atomausstieg selbst. Viel größeres Ungemach droht der Bundesregierung aus Washington.
Das Verfassungsgericht kippt ein Gesetz von 2018. Dies ändert aber nichts am Atomausstieg selbst. Viel größeres Ungemach droht der Bundesregierung aus Washington.
Karlsruhe/Berlin - Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine neue Regelung für die Entschädigung der Atomkonzerne. Ein Gesetz aus dem Jahr 2018, welches offene Fragen klären sollte, sei ungenügend, so der Erste Senat in einem Beschluss, der am Donnerstag in Karlsruhe verkündet wurde. Wie lange Regierung und Parlament für eine neue Regelung Zeit haben, sagten die Richter nicht. Diese sei „alsbald“ zu verabschieden.
Die Entscheidung hat eine lange Vorgeschichte. Nach dem Atomunfall im japanischen Fukushima 2011 hatte die damals amtierende Bundesregierung aus Union und FDP die kurz zuvor gewährte Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke rückgängig gemacht und einen schnellen Ausstieg aus der Atomkraft beschlossen. Der landete 2016 vor dem Verfassungsgericht. Das Gericht erklärte daraufhin zwar den Ausstieg für rechtmäßig, allerdings nur unter der Bedingung, dass den Konzernen Schäden ausgeglichen werden. Dies regelte die schwarz-rote Koalition 2018 in der 16. Atomgesetz-Novelle.
Auf Antrag des schwedischen Stromkonzerns Vattenfall entschied das Gericht nun, dass ebendiese Novelle nicht dazu geeignet sei, den Spruch aus dem Jahr 2016 korrekt umzusetzen. Vattenfall war Betreiber der beiden stillgelegten Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel in Schleswig-Holstein.
Der Erste Senat des Verfassungsgerichts bemängelt jetzt sowohl formale als auch inhaltliche Punkte. Formal rügen die Richter, dass das Gesetz aus dem Jahr 2018 noch gar nicht in Kraft getreten sei. Dazu fehle eine verbindliche Genehmigung der EU-Kommission. Diese ist laut Gesetzestext notwendig, eingeholt wurde jedoch nur eine unverbindliche Stellungnahme, der laut Gericht keine Bindungswirkung zukomme.
Zum anderen, so der Senat, seien die Voraussetzungen für die Berechnung der Ansprüche unklar geregelt. Es könne zu mehrfachen Kürzungen kommen. Wie hoch genau die Ausgleichsansprüche sind, lässt sich im Augenblick noch nicht sagen. Dies soll erst 2023 errechnet werden, wenn alle Kernkraftwerke in Deutschland abgeschaltet sein werden. Vattenfall sei in seinem Grundrecht auf Eigentum verletzt, so die Richter.
Vattenfall und RWE begrüßten die Entscheidung. Die Gesetzesänderung aus dem Jahr 2018 sei den Vorgaben des Gerichts nicht einmal ansatzweise gerecht geworden und habe stattdessen die massiven Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Versorgern nochmals verschärft, teilte Vattenfall mit. RWE sieht seinen Anspruch auf Entschädigungen für die vorzeitige Abschaltung seiner Atomkraftwerke durch das Urteil gestärkt. „Nach erster Einschätzung wird sich unsere Rechtsposition definitiv nicht verschlechtern“, sagte RWE-Finanzvorstand Markus Krebber. Die Entscheidung müsse aber noch genau geprüft werden.
Die EnBW war an dem Karlsruher Verfahren nicht beteiligt. Man nehme das Urteil „zur Kenntnis“ und warte die gesetzgeberischen Folgen ab, hieß es in einer knappen Mitteilung des Konzerns.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) sagte am Donnerstag in Berlin, die Regierung respektiere selbstverständlich die Entscheidung der Karlsruher Richter. „Wir werden das Urteil gründlich analysieren und zügig eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird.“
Schulze betonte zugleich: „Klar ist, dass das heutige Urteil nicht den Atomausstieg bis 2022 an sich betrifft, der vom Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen schon 2016 bestätigt wurde.“ Es gehe jetzt vielmehr um einen „Randbereich“, nämlich Regelungen für gewisse etwaige Ausgleichsansprüche der AKW-Betreiber.
Die Ministerin nahm auch Stellung zur Auffassung der Verfassungsrichter, dass es die Bundesregierung versäumt habe, eine verbindliche Stellungnahme der EU-Kommission einzuholen. Schulze verwies auf ein aus Brüssel übermitteltes Schreiben, in dem die Behörde mitgeteilt habe, dass eine beihilferechtliche Prüfung nicht erforderlich sei. Auffassung der Regierung sei weiterhin, dass der Eingang dieses Schreibens ehedem ausgereicht habe, um das Gesetz in Kraft treten zu lassen.
Noch heikler als der Karlsruher Spruch könnte für die Bundesregierung die Entscheidung eines Schiedsgerichts in Washington werden. Beim internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) fordert Vattenfall mehrere Milliarden Euro wegen der dauerhaften Stilllegung der Kraftwerke Krümmel und Brunsbüttel. Von den Atomkraftbetreibern in Deutschland kann diesen Weg alleine der schwedische Staatskonzern gehen, da es um internationalen Investitionsschutz geht. Im Raum steht eine eine Forderung in Höhe von rund 4,4 Milliarden Euro plus Zinsen. Wann es in diesem Verfahren zu einer Entscheidung kommt, ist völlig offen.