Energiepreiskrise Billige Stromanbieter in Schieflage

Strom ist am Markt derzeit sehr teuer, was so manchen Stromanbieter in die Bredouille bringt. Foto: Avanti/Ralf Poller

Etliche Strom- und Gaskunden finden derzeit Preiserhöhungen in ihren Briefkästen, obwohl sie einen Tarif mit Preisgarantie haben. Das ist kein gutes Zeichen.

Stuttgart - Wie zuvor in Großbritannien führen die hohen Energiepreise auch in Deutschland vermehrt zu Schieflagen bei Strom- und Gasanbietern. Drei kleinere Lieferanten haben bereits Insolvenz angemeldet. Mit der Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft legt nun aber auch ein Anbieter ein seltsames Gebaren an den Tag, der mit seinen Marken Immergrün und Meisterstrom lange Zeit in den Preisportalen weit oben rangierte und entsprechend viele Kunden haben dürfte.

 

Was passiert derzeit?

Unser Leser Günther Jaumann hat von seinem Stromversorger in kurzer Folge mehrere Schreiben erhalten. Im ersten kündigte das Unternehmen, die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH, an, die monatliche Abschlagszahlungen ab sofort von 75 auf 140 Euro fast zu verdoppeln – obwohl sich Jaumanns Verbrauch nicht verändert hat. Im zweiten teilte der Stromanbieter mit, dass er den Preis für die Kilowattstunde im November von 26,49 auf 55,4 Cent erhöht – obwohl Jaumann einen Vertrag mit Preisgarantie bis Ende Dezember besitzt. Beiden Mitteilungen widersprach er und erhielt als Antwort, er habe von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und werde vom 12. November an nicht mehr beliefert. Dabei hatte Jaumann gar nicht gekündigt. Ähnliches erlebten Verbraucher mit dem vermeintlich seriös klingenden Anbieter zuvor in Hessen und Bremen.

Wer ist dieser Anbieter?

Die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft gibt es schon länger: Bis 2015 firmierte der Anbieter unter Amado AG, dann bis 2020 unter 365 AG. Der letzte Eintrag im Handelsregister ist zehn Tage alt und teilt mit, dass der Sitz des Unternehmens aus dem noblen Kölnturm am Mediapark in Köln in ein Mehrfamilienhaus in Leverkusen verlegt worden ist, das erst im Juli zwangsversteigert wurde. Die Marken des Anbieters, Immergrün und Meisterstrom, rangierten lange Zeit auf den vorderen Plätzen der Energiepreisportale. Aktuell listet Verivox die Marken nicht mehr. Und auch über die Homepage von Immergrün scheint eine Preisauskunft derzeit nicht möglich zu sein.

Gibt es weitere Fälle?

Offensichtlich ist die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mit ihrem Gebaren nicht alleine. Bei allen Verbraucherorganisationen gingen derzeit vermehrt Beschwerden über Preis- oder Abschlagserhöhungen von Strom- und Gasversorgern ein, auch beim Bund der Energieverbraucher, wie dessen Erste Vorsitzende Leonora Holling berichtet. Betroffen seien ihrer Beobachtung nach Wiederverkäufer, also Anbieter, die als reine Händler fungieren, ohne über eigene Erzeugungskapazitäten, ein Netz oder einen solventen Eigentümer zu verfügen. Solche Discounter des Energiemarkts boten in den vergangenen Jahren meist die günstigsten Tarife.

Wie viele Insolvenzen gibt es?

Die Otima Energie AG aus Neuenhagen bei Berlin hat die Versorgung ihrer Kunden bereits zum 12. Oktober eingestellt. Eine Woche später folgte der Hamburger Ökostromanbieter Smiling Green Energy, und am 28. Oktober gab schließlich Lition seine Insolvenz bekannt. Alle drei dürften allerdings deutlich kleiner als die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft sein.

Woran liegt das?

Der Kreditversicherer Euler-Hermes hat im Oktober gemeinsam mit Allianz Research eine Studie zur aktuellen Energiepreislage veröffentlicht. Darin schreibt der Euler-Hermes-Branchenexperte Ano Kuhanathan, er rechne vor allem in Großbritannien und Deutschland mit Insolvenzen kleinerer Anbieter, die „den Strom auf dem Großhandelsmarkt einkaufen und an die Endkunden verkaufen, ihr Angebot aber nicht abgesichert haben und den Kunden garantiert niedrige Preise anbieten“. Anders als große Versorger kaufen kleinere häufig kurzfristig ein und sichern ihre Preise nicht gegen Risiken ab.

Wie reagieren Verbraucherschützer?

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist bereits tätig geworden: „Wir kritisieren das Vorgehen von Immergrün scharf und haben das Unternehmen abgemahnt. Die Preiserhöhungen sind völlig intransparent und unzureichend kommuniziert worden. Der kurzfristige Belieferungsstopp ohne ausreichende Begründung setzt dem Ganzen dann noch die Krone auf“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. D er Verein wolle ein deutliches Signal an alle Strom- und Gasversorger setzen, ihre Vertragszusagen gegenüber Verbrauchern und Verbraucherinnen fair und zuverlässig einzuhalten . Und die Bundesnetzagentur hat ein Aufsichtsverfahren gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft eingeleitet.

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Wie kann man sich wehren?

Verbrauchern, denen eine plötzliche Abschlags- oder Preiserhöhung in den Briefkasten flattert, rät Leonora Holling vom Bund der Energieverbraucher, Widerspruch einzulegen und auf eine etwaige Preisgarantie hinzuweisen. Diese umfasse immer den Beschaffungspreis. Massive Preiserhöhungen lassen sich in diesem Jahr nicht mit Umlagen- oder Netzentgelterhöhungen begründen, sondern müssen auf höhere Einkaufspreise zurückgehen. „In diesem Fall gibt es auch kein Sonderkündigungsrecht des Energieanbieters“, betont Holling, „auch wenn diese das oft behaupten.“ Buche der Versorger höhere Abschläge ab als vereinbart, sollte ein Kunde die Abbuchung zurückholen und den richtigen Betrag selbstständig überweisen. Ansonsten drohe im Falle einer Insolvenz, dass das zu viel gezahlte Geld weg sei – so geschehen beispielsweise bei der Pleite von Teldafax im Jahr 2011.

Geht im Insolvenzfall das Licht aus?

Strom- und Gaskunden, deren Versorger kurzfristig die Belieferung einstellt oder sogar Insolvenz anmelden muss, sind fraglos in einer ärgerlichen Lage. Beruhigend aber ist, dass keinerlei Gefahr besteht, dass plötzlich kein Strom mehr fließt: Denn in diesem Fall übernimmt der örtliche Grundversorger die Strom- oder Gaslieferung. Betroffene Kunden fallen automatisch in den sogenannten Grundversorgungstarif. „Wir raten in diesem Fall dazu, möglichst bald in einen günstigeren Tarif zu wechseln, da die Grundversorger üblicherweise preislich über dem Marktdurchschnitt liegen. Da momentan viel Bewegung im Markt ist, sollte ein solcher Wechsel aber wohlüberlegt sein“, erklärt Schuldzinski. Und im Zweifel ist die Grundversorgung zurzeit sogar der günstigste Tarif – das zeigt ein Blick in Vergleichsportale. Im Zweifel ist ein Ausharren bis zum Frühjahr dort eine Option – dann erwarten Experten möglicherweise eine Entspannung bei den Preisen, und die Kündigungsfrist der Grundversorgung beträgt nur 14 Tage.

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