Energiesparen in Wernau Stadt will die „Festbeleuchtung“ abschalten

Rechts und links ist es dunkel, aber der Zwischenbau am Quadrium ist auch nachts hell erleuchtet. Foto: /Karin Ait Atmane

Die Stadt Wernau schaltet einige Lichter aus und dreht an den Thermostaten. Im nächsten Haushalt soll eine neue Stelle für einen Energie- oder Klimamanager geschaffen werden. Doch warum sind ausgerechnet die Grünen gegen diese neue Stelle?

Die Gemeinden sind angehalten, Energie zu sparen. Wernau wird gemäß der Energieeinsparverordnung des Bundes vom 1. September an verschiedenen Stellschrauben drehen. So werden Treppenhäuser und Flure in öffentlichen Gebäuden nicht beheizt oder öffentliche Gebäude nicht von außen beleuchtet. Weihnachtsbäume dürfen weiterhin leuchten, allerdings stimmte der Gemeinderat zu, auch diesen um 22 Uhr die Lichter auszudrehen wie von den Freien Wählern vorgeschlagen. Das soll auch für die übrige Weihnachtsmarktbeleuchtung gelten. Das Angebot einer Gruppe von Bürgern, die traditionelle Weihnachtsbeleuchtung an der Kirchheimer Straße zu organisieren und zu finanzieren, will die Stadt nicht annehmen: Es gehe ja nicht in erster Linie um die Kosten, sondern ums Energiesparen, sagte Bürgermeister Armin Elbl.

 

In Kitas und Schulen bleibt es warm

In Kindergärten und Kitas, wo ja kleine Kinder auf dem Boden spielen, darf weiterhin nach Bedarf geheizt werden. Und auch in den Wernauer Schulen gilt die bisherige Maximaltemperatur von 22 Grad Celsius für Klassenzimmer. Zwar schlug die Verwaltung vor, einer Empfehlung des Kultusministeriums zu folgen: Diese gibt für Unterrichtsräume 20 Grad Celsius und für Fachräume 19 Grad vor. Doch dagegen erhoben die Freien Wähler Einspruch. Das sei nicht im Sinne der Gesundheit der Kinder, meinte Jürgen Haas und Pjetar Nrecaj betonte, der Gemeinderat müsse hier nicht „wie Marionetten“ zustimmen. Der Antrag der Freien Wähler, es bei der bisherigen Regel für Schulen zu belassen, fand eine Mehrheit.

Kritisch angesprochen wurde die „Festbeleuchtung“ im gläsernen Zwischenbau zwischen der Stadthalle und den Verwaltungsräumen im Quadrium. Dort sei auch mitten in der Nacht hell erleuchtet. Das räumte der Bürgermeister ein: Tatsächlich könne die Beleuchtung nicht ausgeschaltet werden, ohne dass man andere, „sensible Teile der Haustechnik“ mit abschalte. Das sei eine unglückliche Verknüpfung, man habe aber bereits eine Firma beauftragt, der Sache auf den Grund zu gehen. „Da sitzt gerade ein Meister der Elektrotechnik dran“, so der Bürgermeister.

Neue Stelle ist umstritten

Bernhard Adolf (CDU) regte an, auch auf Firmen zuzugehen und diese zum Energiesparen zu motivieren. Auf Vorschlag der Stadtverwaltung soll ab dem kommenden Jahr die Stelle eines Klimaschutz- oder Energiemanagers besetzt werden. Für diese Aufgabe bekomme man eine Förderung von bis zu 70 Prozent in den ersten drei Jahren, betonte Elbl. Ausgerechnet die Grünen sprachen sich aber dagegen aus, diese Extra-Stelle zu schaffen. Denn das sei keine isolierte Aufgabe, sondern eine, die alle Mitarbeiter angehe. Deshalb wolle man lieber, „dass die Leute, die an den Schalthebeln der täglichen Arbeit sitzen, entsprechend geschult werden“, erklärte Stefan Prakesch. Doch dazu sei man zu knapp besetzt, betonte Elbl: „Wir können das so nicht leisten, wir sind froh, wenn wir unser Tagesgeschäft irgendwie ableisten können.“ Jens Müller (CDU) sprach sich im Sinne einer schlanken Verwaltung ebenfalls gegen die Schaffung einer neuen Stelle aus, Arnold Pracht (SPD) hatte dagegen recherchiert, dass die Verwaltung in Wernau verglichen mit anderen „eher knapp besetzt“ sei. Am Ende ging die Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen, drei Gegenstimmen und drei Enthaltungen für die neue Stelle aus.

Energiesparverordnungen

Energiesparen
 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im August zwei Energieeinsparverordnungen erlassen, die seit dem 1. September beziehungsweise seit dem 1. Oktober gelten. Sie richten sich an die öffentliche Hand, Unternehmen, aber auch Privathaushalte.

Kommunen
Für Kommunen gilt zum Beispiel: Mittelfristig müssen sie für Heizungsoptimierung, zum Beispiel durch einen hydraulischen Abgleich, sorgen. Jetzt schon gilt: Flächen wie Flure, Treppenhäuser oder Lagerräume dürfen nicht beheizt werden. Schulen und Kitas sind davon ausgenommen.

Büros
Arbeitsräume für sitzende Tätigkeit dürfen nur auf 19 Grad Celsius beheizt werden, bei stärkerem Körpereinsatz entsprechend weniger. Dezentrale Geräte zur Wassererwärmung sind auszuschalten, wenn sie nur dem Händewaschen dienen. Öffentliche Gebäude und Baudenkmale dürfen nicht von außen beleuchtet werden. Sicherheits- und Notbeleuchtung oder vorübergehende besondere Anlässe wie Weihnachtsmärkte sind erlaubt.

Weitere Themen