Zahlreiche Haushalte müssen ihren Stromverbrauch zwei Unternehmen mitteilen. Das hat seine Gründe. Die doppelt gemeldeten Daten helfen, genaue Rechnungen zu erstellen.

Stuttgart - Das Interesse an Stromzählerständen in Stuttgart ist groß, so scheint es. So manchem Haushalt sind in den vergangenen Wochen im Abstand von wenigen Tagen gleich zwei Zählerkarten zugestellt worden: eine von der Stuttgart Netze GmbH und eine von der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW). Also heißt es, zweimal auf den Zähler zu gucken, zweimal den aktuellen Stand in die vorgesehenen Felder zu füllen und zweimal zum Briefkasten zu gehen, um die Zählerkarte an den Absender zurückzuschicken (immerhin ohne Briefmarke, denn das Porto bezahlt der Empfänger). Alternativ lässt sich der Zählerstand meist auch übers Internet übermitteln.

 

Prozedere scheint auf den ersten Blick überflüssig

So geht es landauf, landab vielen Stromkunden. Auf den ersten Blick scheint das Prozedere überflüssig zu sein, aber es ist erklärbar: Einer der beiden ist als sogenannter Messstellenbetreiber gesetzlich verpflichtet, die Zählerdaten abzufragen. Das ist in der Regel der Netzbetreiber, also der Eigentümer der Stromleitungen, über die ein Haushalt angeschlossen ist. Im obigen Beispiel ist es die Stuttgart Netze GmbH. Im Zweifel kann der Netzbetreiber dafür auch einen Dienstleister beauftragen.

Abrechnungsintervalle nicht deckungsgleich

Der andere, der den Zählerstand erfahren möchte, ist der Stromlieferant. Er bekommt die Zählerdaten zwar vom Netzbetreiber, häufig sind aber die Abrechnungsintervalle nicht deckungsgleich. Wer also beispielsweise zum 1. Juni den Stromanbieter gewechselt hat, wird in der Regel künftig Ende Mai eine Zählerstandsabfrage erhalten. Im Anschluss erstellt der Lieferant daraus dann die Rechnung an den Kunden und legt den neuen Abschlag fest.

Um eine Rechnung zu erstellen, braucht auch der Netzbetreiber die abgefragten Verbrauchsdaten, schließlich muss ein Stromlieferant für die Nutzung der Stromleitungen Gebühren bezahlen, die sich danach bemessen, wie viele Kilowattstunden durchs Netz geflossen sind: so genannte Netzentgelte. Der Kunde findet sie schließlich auf seiner Rechnung wieder. Oft – beispielsweise im Fall von Netze BW und EnBW – gehören beide Unternehmen übrigens zum gleichen Konzern (auch die Stuttgart Netze GmbH ist mehrheitlich eine EnBW-Tochter). Beide müssen aber EU-Gesetzen gemäß unabhängig voneinander agieren. So schreibt es das sogenannte Unbundling vor.

Unnötig umständlich

Auch der EnBW ist bewusst, dass die bislang erforderliche doppelte Zählerabfrage unnötig umständlich ist. „Wir sind generell dabei, im Vertrieb auf den Netzbetreiberrhythmus umzustellen und auf dessen Daten zurückzugreifen“, sagt ein Sprecher der Unternehmens. Immerhin gibt es die Perspektive, dass sich das Problem früher oder später ganz von alleine erledigen wird: Bei intelligenten Stromzählern (sogenannten Smart Meter), wie sie in den kommenden Jahren in Deutschland eingeführt werden sollen, ist ein Ablesen vor Ort nicht mehr notwendig. Der Zähler übermittelt seine Daten in der Regel einmal jährlich selbstständig.