Die Stadt Stuttgart hat die Entwürfe für die Kriterien und die Verträge der Energieversorgung im Gemeinderat eingebracht.

Stuttgart - Die Stadträte haben am Mittwoch das Verfahren zur Erneuerung der Konzessionen für Strom, Gas und Fernwärme auf den Weg gebracht. Die im Verwaltungsausschuss eingebrachte Vorlage mit Entwürfen der Konzessionsverträge und den Kriterien für die Konzessionsvergabe fand bei allen Fraktionen Zustimmung. Er soll am Freitag noch in einem Workshop mit Bürgerinitiativen diskutiert und optimiert werden. Über die endgültige Fassung wird der Gemeinderat voraussichtlich am 19. Juli abstimmen.

 

Die Konzessionsverträge für Strom, Gas und Fernwärme der Stadt mit der Energie Baden-Württemberg laufen Ende 2013 aus. Um die neuen Energie-Wegerechte werden sich auch die neuen Stadtwerke Stuttgart (SWS) bewerben.

Stadt hat unterschiedliche Ebenen getrennt

„Wir dürfen bei dem weitgehend reglementierten Verfahren keine Fehler machen“, sagte Oberbürgermeister Wolfgang Schuster. „Sonst marschiert ein Konzern weiter, und wir stehen mit leeren Händen da.“ Um das Thema rechtssicher zu gestalten, hat der OB das komplexe Vergabeverfahren, das laut Energiewirtschaftsgesetz „transparent und diskriminierungsfrei“, verlaufen muss, mit Experten des Bundes- und Landeskartellamtes erörtert. „Jetzt ist alles gut abgewogen“, so sein Fazit. Die Stadt, die sämtliche Konzessionen vergebe und sich mit ihrer Energietochter SWS gleichzeitig um diese bewerbe, habe auch diese unterschiedlichen Ebenen strikt voneinander getrennt.

Der Berater Sascha Michaels von der Rechtsanwaltskanzlei Becker, Büttner Held erläuterte, dass den Bewerbern um die Konzessionen demnächst sogenannte Verfahrenbriefe zugesandt würden, die Kriterien für die Vergabe der Konzessionen enthielten. Bei Strom und Gas seien das etwa Netzsicherheit, Umweltverträglichkeit und Preiswürdigkeit, vom Gesetz weitgehend vorgegeben, so Michaels. Der Kriterienkatalog für die Gestaltung eines Konzessionsvertrages biete der Kommune hingegen mehr Möglichkeiten. Der Entwurf enthalte beim Strom etwa einen Passus, der es der Stadt erlaube, den in der Regel über 20 Jahre laufenden Vertrag vorzeitig zu kündigen zu können. Und die sogenannte Endschaftsklausel solle sicherstellen, dass die Netze bei einem Wechsel des Konzessionärs übertragen werde müssten.

Drei Varianten möglich

„Bei der Vergabe der Wegerechte“, so Michaels, gibt es drei Möglichkeiten. Diese könnten als „reine Konzessionsvergabe“ an ein Unternehmen gehen, an dem die Stadt überhaupt nicht beteiligt sei. Die zweite Variante sei die Gründung eines Kooperationsunternehmens. Außerdem bestehe noch die Alternative, die Konzession an eine kommunale Tochtergesellschaft zu vergeben. „Alle drei Möglichkeiten sind in dem Verfahren gleich zu bewerten.“ Die Konzession müsse der Bewerber erhalten, der den Kriterienkatalog am besten erfülle und die meisten Punkte erhalte. Diese Entscheidungen sollen im Frühjahr fallen.

Peter Pätzold, der Fraktionschef der Grünen, zeigte sich mit dem Erreichten zufrieden. „Die Stadt wird künftig mehr Einfluss beim Thema Energie haben, egal, wer die Konzessionen bekommt“, sagte er. Alle Beteiligten hätten gut gearbeitet.

Kein Wunschkonzert

„Das Verfahren zur Konzessionsvergabe ist kein kommunales Wunschkonzert“, erklärte der CDU-Fraktionschef Alexander Kotz. In dem Kriterienkatalog habe man aber viele kommunale Gesichtspunkte untergebracht. Auch der SPD-Stadtrat Manfred Kanzleiter bezeichnete die „hervorragende Vorlage“ als guten Weg, um die kommunale Daseinsvorsorge wieder zu stärken.

Die FDP und die freien Wähler bezeichneten den Kriterienkatalog ebenfalls als gute Grundlage für ein transparentes Konzessionsverfahren. Das sah auch SÖS-Stadtrat Hannes Rockenbauch so. Nun müssten die Stadtwerke es schaffen, die Anforderungen am besten zu erfüllen.