Das Urteil des Landgerichts Stuttgart ist allerdings nur die erste Station auf dem Weg zum Bundesgerichtshof.

Stuttgart - Die erste Runde im Streit um das Eigentum am Hochspannungsnetz und Gas-Hochdrucknetz in Stuttgart geht an die Landeshauptstadt. Die 41. Kammer für Handelssachen am Landgericht urteilte am Dienstag, dass die Netze BW GmbH, ein Tochterunternehmen der Energie Baden-Württemberg (EnBW), ihre entsprechenden Strom- und Gasverteilungsanlagen an die klagende Stuttgart Netze GmbH abgeben müsse. Hinter der stehen mehrheitlich (74,9 Prozent) die Stadtwerke Stuttgart und damit die Stadt. Netze BW hält 25,1 Prozent an der Gesellschaft. Ausgenommen vom Urteil sind reine Durchgangsleitungen.

 

Stuttgart Netze hatte am 23. Oktober 2014 die Konzession für die Landeshauptstadt übernommen, der Vertrag der Stadt mit Netze BW hatte bereits am 31. Dezember 2013 geendet. Die Übergabe des Nieder- und Mittelspannungsnetzes war unstrittig. Beim Hochspannungs- und Hochdrucknetz sieht die EnBW-Tochter dagegen keinen Übergabeanspruch.

Auf dem Weg zum Bundesgerichtshof

Für den speziellen Streitfall existiert bisher keine höchstrichterliche Entscheidung. Die Vorsitzende Richterin Erika Rose nahm daher schon bei der Verhandlung am 18. Oktober an, dass der Fall (AZ: 41 O 58/15 KfH) bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) getrieben werde.

Maßgelblich für ihr Urteil (36 Seiten) ist, dass die strittigen Anlagen für den Betrieb der Netze der allgemeinen Versorgung notwendig seien. Die Stuttgart Netze GmbH müsse ihre Versorgungsaufgaben im Strom- und Gasbereich genauso erfüllen können wie die frühere Konzessionärin Netze BW.

Mit dem Urteil zur Feststellungsklage ist nicht entschieden, welche Leitungen genau gegen welche Vergütung den Besitzer wechseln. Dies, so Rose, sei Sache der Parteien. „Man kann die Bundesnetzagentur zu Hilfe nehmen, wenn man sich nicht einigt“, riet Rose bei der Urteilsverkündung zu einer Art Mediation. Die Frage des Netze BW vertretenden Anwalts Christian Haellmigk, „Sie haben der Klägerin voll zugesprochen?“, beantwortete Rose mit einem knappen „Ja“.

Streitwert: 30 Millionen Euro

Urteil und weiteres Vorgehen würden geprüft, sagte ein Sprecher von Netze BW. Das Unternehmen sei davon überzeugt, dass überörtliche und lokale Netze unterschiedlich betrachtet werden müssten und das überörtliche Netz nicht von der Konzession abgedeckt sei. Netze BW hatte im November einen 300 Seiten starken Schriftsatz in das Verfahren eingebracht. Allein der Umfang zeigt, dass die EnBW-Tochter nicht gewillt ist, nach der ersten Runde aufzugeben.

Ein Sprecher der Stadtwerke Stuttgart sagte, man halte einen jahrelangen Rechtsstreit „nicht für sinnvoll“. Das Thema könne „bereits in einer Vorinstanz geklärt werden, der BHG hat die grundlegende Rechtsfrage 2014 entschieden“. Man freue sich, dass das Landgericht den Argumenten des Klägers gefolgt sei. Die jetzige Klage war zwischen den Anteilseignern der Netze Stuttgart einvernehmlich vereinbart worden. Bei beiden Gesellschaftern geht es um viel Geld, die Netzbetreiber erhalten Durchleitungsgebühren. Der Streitwert für die 217 Kilometer Kabel und 270 Kilometer Rohre wurde vom Gericht auf 30 Millionen Euro festgelegt.