Energiewende im Kreis Göppingen Der nächste Schritt zu mehr Windrädern
Die Regionalversammlung streicht zwei Vorranggebiete für Windkraft im Kreis Göppingen, es kommen aber auch neue hinzu. Viele Flächen sollen kleiner ausfallen als geplant.
Die Regionalversammlung streicht zwei Vorranggebiete für Windkraft im Kreis Göppingen, es kommen aber auch neue hinzu. Viele Flächen sollen kleiner ausfallen als geplant.
Die Fortschreibung des Regionalplans für Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen biegt zwar auf die Zielgerade ein, doch muss das Verfahren noch eine Extrarunde drehen. 6500 Stellungnahmen von Gemeinden, Verbänden und Bürgern gab es zu den geplanten Vorrangflächen für Windräder, weitere 200 zu den PV-Anlagen. Die Regionalversammlung hat die „zweite Offenlage des Regionalplans zur Teilfortschreibung für erneuerbare Energien“ jetzt mit großer Mehrheit beschlossen, wegen vieler eingearbeiteter Änderungen werden die Pläne allerdings im Sommer erneut offengelegt und es gibt nochmals die Gelegenheit zu Stellungnahmen – allerdings nur zu den jetzt beschlossenen Änderungen an den Planentwürfen.
Für beide Verfahren ist jeweils eine Informationsveranstaltung geplant. „Der Satzungsbeschluss könnte, je nach Umfang und Bearbeitungsdauer der Stellungnahmen, in der Regionalversammlung im Herbst gefasst werden“, teilt die Pressestelle des Verbands Region Stuttgart mit. Damit könnte der ursprünglich vorgesehene Termin gehalten werden.
Auch mit dem neuen Planentwurf kann das landesweite Flächenziel weiterhin erreicht werden. Dieses sieht vor, mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche für Windkraft und mindestens 0,2 Prozent für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auszuweisen. Die Planentwürfe der Verwaltung sahen 91 Vorranggebiete (1,9 Prozent der Regionsfläche) für Windkraft und 82 Vorranggebiete (0,7 Prozent) für Freiflächen-Photovoltaikanlagen vor. Diese wurden nach Anträgen aus allen Fraktionen angepasst. Jetzt wurden 87 Vorranggebiete (1,8 Prozent) für Windkraft beschlossen, während die Gebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen weitgehend unverändert blieben. 26 Flächen stehen aber noch unter Vorbehalt, da hier Arten- und Wasserschutzthematiken im Raum stehen, die geklärt werden müssen.
Etliche der Änderungen betreffen den Kreis Göppingen, hier wurden zwei Vorranggebiete für Windkraft gestrichen, es kamen aber auch neue hinzu. Nicht weiterverfolgt wird der Standort GP02 westlich von Wäschenbeuren und nördlich von Birenbach. Der Wäschenbeurer Gemeinderat hat ihn bereits abgelehnt. Wegen Berg und Burg Hohenstaufen in unmittelbarer Nachbarschaft lehnt auch der zuständige Naturschutzbeauftragte „den Standort aufgrund der Betroffenheit der dortigen Landmarke ab“. Das 38 Hektar große Areal wurde von der Regionalversammlung mit Verweis auf „Bundeswehr und Sichtbeeinträchtigung Drei Kaiserberge“ gestrichen.
Nicht begeistert war das Umweltschutzamt des Landratsamts vom Gebiet GP06, das auf Göppinger und Bad Boller Markung in Nachbarschaft zum Flugplatz Bezgenriet liegt. Auch diese sieben Hektar große Fläche wird nun nicht als Vorranggebiet ausgewiesen. Grund ist der nahegelegene Flugplatz.
Neu in die Liste aufgenommen wurden die zwei Gebiete GP28 und GP29 an der Kreisgrenze nordöstlich von Böhmenkirch. Während Letzteres keine drei Hektar umfasst, dreht es sich bei GP28 um mehr als 230 Hektar im Waldgebiet Ochsenhau bei den Heidhöfen. Der Gemeinderat hatte bereits 2023 beschlossen, dort den Weg für einen Windpark mit neun Rotoren freizumachen. Neben der Gewerbesteuer erwartet die Kommune allein aus der jährlichen Pacht Einnahmen im hohen sechsstelligen Bereich – über mindestens 20 Jahre.
Doch nicht nur gestrichen und ergänzt wurde in der Liste, manche Flächen wurden auch erheblich verändert. So schrumpft GP01 nördlich von Adelberg wegen Wohnnutzung im Außenbereich von 187 auf 78 Hektar. Mit 113 Hektar nahezu unverändert bleibt die Planung für das benachbarte Areal GP03, das ehemalige Bundeswehr-Depot zwischen Wangen und Oberberken.
Auf mehr als 1200 Hektar sollte das Gebiet GP04 – der rund 400 Hektar große Windpark Lauterstein – laut des Entwurfs wachsen, das wurde nun zurechtgestutzt: Aktuell ist das Areal mit 765 Hektar in der Liste aufgeführt, als ein Grund dafür wird „Überlastung“ angegeben. Verkleinerungen entgegen dem Entwurf gibt es auch bei Gebieten im östlichen Landkreis um Geislingen und das Täle, als Gründe werden auch Siedlungsabstände und Überlastung angeführt.
Ablauf
Vorranggebiet bedeutet nicht, dass dort auch ein Windrad gebaut wird. Zuerst einmal muss sich ein Investor finden, dann muss er in den Besitz der benötigten Grundstücke gelangen und schließlich auch das Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Vorschriften
Um den menschengemachten Klimawandel aufzuhalten, schreiben Bund und Land vor, dass 1,8 Prozent der Flächen für die potenzielle Errichtung von Windrädern zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Regionalverband Stuttgart hat alle infrage kommenden Gebiete zusammengetragen, endgültig entschieden werden soll im Herbst.