In Baden-Württemberg können auch Städte und Gemeinden Flächen für Windräder bereit stellen. Erst sechs haben die Planungen dazu abgeschlossen. Noch aber ist unklar, welche Vorgaben Berlin mit dem neuen EEG machen wird.

Stuttgart - Genau 1101 selbstständige Städte und Gemeinden hat Baden-Württemberg. Seit der Änderung des Landesplanungsgesetzes zur Windkraft zum 1. Januar 2013 können nun neben den Regionalverbänden auch die Kommunen Flächen für Windräder auf ihrem Gemeindegebiet ausweisen. Ein Jahr später haben erst sechs das Verfahren im Flächennutzungsplan abgeschlossen, wie eine Umfrage der Stuttgarter Zeitung ergab.

 

Bei den meisten dieser Standorte liegen die Windgeschwindigkeiten über 5,3 Meter pro Sekunde in 100 Meter Höhe, also in einem Bereich, der für Investoren interessant wird. Auch der Umweltminister Franz Untersteller verweist darauf, dass mit diesen Werten mit modernen Anlagen bis zu 2300 Vollbenutzungsstunden im Jahr erreicht werden könnten, Strom also wirtschaftlich und ähnlich günstig wie im Norden erzeugt werden könnte. Allerdings ist noch unklar, welche Werte für Landstandorte bei der Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) zugrunde gelegt werden. Laut dem Berliner Koalitionsvertrag ist die Hälfte aller möglichen Standorte in Baden-Württemberg gefährdet.

Ostrach und Mengen stellen Weichen zum Ausbau der Windkraft

Die formalen Weichen zum Ausbau der Windkraft haben im Regierungsbezirk Tübingen bisher zwei Planungsträger gestellt – der Gemeindeverwaltungsverband Mengen (die Städte Mengen, Scheer und die Gemeinde Hohentengen) hat seit Ende August 2013 ebenso einen rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan Wind wie die Gemeinde Ostrach – seit dem 18. Juli 2013.

„Wir haben jetzt Planungssicherheit, wo Windräder gebaut werden dürfen und wo nicht“, sagt der Ostracher Bürgermeister Christoph Schulz. Konkret sind das zwei „Kleinstflächen“ für jeweils ein Windrad, und zwei weitere mit Platz für jeweils vier bis sieben Anlagen. Diese liegen im Wald und gehören Deutschlands größtem Waldbesitzer, dem Adelshaus Thurn und Taxis. Dieses arbeitet mit dem Projektentwickler Ostwind zusammen, der nach eigenen Windmessungen noch 2014 einen Bauantrag stellen will.

Konkrete Anfragen von Investoren fehlen noch beim Gemeindeverwaltungsverband Mengen. Dort liegt die Windstärke gerade einmal bei fünf Meter pro Sekunde. Drei Flächen stehen bereit, für maximal zehn Anlagen auf der Markung von Scheer, für 17 in Mengen und zwei in Hohentengen.

60 Kommunen im Regierungsbezirk Karlsruhe planen

Von 80 Planungsträgern haben laut dem Regierungspräsidium Karlsruhe derzeit 60 Städte und Gemeinden einen Windplan in Arbeit. Der der Stadt Waghäusel im Kreis Karlsruhe mit zwei Flächen für Windräder ist bereits beschlossen, aber noch nicht rechtskräftig. Allerdings gibt es auch noch keine konkreten Anfragen. Im Regierungsbezirk Stuttgart gibt es zwei Windpläne: In Creglingen (Main-Tauber-Kreis) ist der Plan beschlossen, die Genehmigung steht noch aus. Vorgesehen ist die Erweiterung bestehender Standorte sowie ein neuer Standort mit zehn Anlagen. Noch im Januar befasst sich der Gemeinderat mit dem Bauantrag. Die Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen (Ostalbkreis) hat sechs Standorte mit Platz für bis zu 55 mögliche Anlagen ausgewiesen.

Mitte Dezember 2103 ist in Südbaden die erste Windkraftplanung abgeschlossen worden. Der Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen (dazu gehören die Städte Donaueschingen, Hüfingen und Bräunlingen) im Schwarzwald-Baar-Kreis hat damit zwei Konzentrationszonen ausgewiesen. Diese liegen mitten im Wald und bieten Platz für jeweils sieben bis acht Anlagen. An beiden Flächen gibt es konkretes Interesse, allerdings soll vor dem Baustart noch eine Messphase vorgeschaltet werden. Frühestens 2015 also könnten sich auf der Baar 15 neue Windräder drehen.

Donaueschingen bezieht örtliche Vogelkundler mit ein

Bemerkenswert ist, dass diese Planung relativ zügig beschlossen wurde – obwohl die bedrohten Milane auf der Baar landesweit am häufigsten anzutreffen sind und rund zwei Drittel der Kreisfläche als Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist. Im 70 Kilometer entfernten Horb war im vorigen Sommer eine schon weit fortgeschrittene Planung aus Naturschutzgründen wegen der Milane geplatzt. „Wir haben die örtlichen Vogelkundler frühzeitig einbezogen“, erklärt Gerhard Bronner vom Donaueschinger Umweltbüro, der zugleich ehrenamtlicher Referent beim Landesnaturschutzverband ist.

Während andernorts alleine die Existenz eines Vogelschutzgebiets als Ausschlusskriterium für Windräder gelte, hätten hier alle Beteiligten Standorte anhand der Natur- und Artenschutzauflagen dennoch geprüft. Drei Flächen seien deshalb auch ausgeschlossen worden.