Energiewende in Stuttgart Interesse am Balkonkraftwerk wächst „explosionsartig“

Energiewende auf dem Balkon: Derzeit darf man so maximal 600 Watt produzieren. Foto: picture alliance/dpa/AdobeStock/Maryana

Eine Frau aus Stuttgart-Plieningen möchte Solarstrom an ihrem Balkon einfangen, wohnt allerdings zur Miete. Ein Energieberater erklärt, was gilt und welchen Trend er aktuell wahrnimmt.

Klima & Nachhaltigkeit: Judith A. Sägesser (ana)

Annette Schäfer liebäugelt mit einer Balkon-Solaranlage. Allerdings ist der Mieterin aus dem Steckfeld in Stuttgart-Plieningen der Wind aus den Segeln genommen worden, noch bevor sie ihr kleines Energiewende-Projekt richtig vorangetrieben hat. Sie wohnt in einer Wohnung der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG). Auf ihrem Balkon habe sie Sonne satt, hier ließen sich gut Watt produzieren, sagt sie. Sie habe formlos bei der SWSG angefragt, ob sie ein Steckersolarmodul am Balkongeländer anbringen kann. Zurück kam ein Nein, es dürfe da nichts befestigt werden.

 

Grundsätzlich gilt: Solarkraftwerkchen an der Balkonreling haben einen gewissen Sonderstatus. Man braucht keine Baugenehmigung, wenn baulich nichts verändert wird, was je nach Balkon mit diesen Anlagen möglich ist. Bei den Steckermodulen handelt es sich um ein Haushaltsgerät, vom Prinzip her wie der Wasserkocher, nur dass es keinen Strom zieht, sondern gibt. Mieter stecken das Panel bei Umzug aus und packen es ein.

Das ist die aktuell geltende Rechtslage

Doch obschon es keine Genehmigung von der Behörde braucht, so muss doch nach der aktuell geltenden Rechtslage der Vermieter – oder im Falle einer Eigentümergemeinschaft die Mehrheit – damit einverstanden sein. Hans-Joachim Horn, Energieberater für die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, sagt: Werde das Modul auf die Balkonfläche oder Terrasse gestellt, müsse niemand zustimmen, hängt es außen an der Fassade oder Balkonbrüstung, sei das anders. Als Mieter habe man diese Fläche nicht gemietet, hier müsse man auf die Unterstützung der anderen bauen.

Doch zurück zur SWSG als Vermieterin, lehnt sie Balkonkraftwerke grundsätzlich ab? Laut der Sprecherin Saskia Bodemer-Stachelski nein. „Alle eingegangenen Anfragen unserer Mieter und Mieterinnen zu Balkonsolarmodulen und -kraftwerken werden individuell betrachtet und einer Einzelfallprüfung unterzogen, bei der beispielsweise auch überprüft wird, ob technische oder optische Anforderungen erfüllt werden“, teilt sie schriftlich mit. Gehe eine Anfrage für eine Balkon-Solaranlage ein, bekämen die Mieter ein Schreiben mit den Anforderungen. Unter anderem sei vorgeschrieben, einen Fachbetrieb mit der Installation zu beauftragen.

Im vergangenen Monat seien weniger als zehn Anfragen von SWSG-Mieter eingegangen, sagt Saskia Bodemer-Stachelski. In Tübingen, bei der Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau (GWG), gab es laut dem Sprecher Uwe Wulfrath bisher erst eine Anfrage. Auch hier würde man aber nicht von vornherein Nein sagen, wenn eine Mietpartei wegen eines Balkon-Solarmoduls anfrage. Doch es gebe Kriterien, die die Entscheidung lenken: die Statik des Balkongeländers, eine Steckdose auf dem Balkon, um kein Loch bohren zu müssen, sowie die Haftungsfrage.

Run auf Balkon-Solaranlagen

Es könnte passieren, dass die Anfragen bei den Wohnungsbaugesellschaften sukzessive steigen, denn die Balkon-Solaranlagen sind derzeit stark nachgefragt – sicherlich auch durch die Energiekrise ausgelöst durch Putins Krieg gegen die Ukraine. Diesen Run bestätigt der Energieberater Hans-Joachim Horn. „Das nehmen wir so wahr“, sagt er. Das Thema Fotovoltaik entwickele sich „momentan explosionsartig“. Was er aber auch bemerkt: Nach Balkon-Solarmodule fragen bei der Verbraucherzentrale vor allem Eigentümer an und kaum Mieter. „Vielleicht machen es viele auch einfach“, sagt Horn.

Es gibt tatsächlich Hinweise, dass sich längst nicht alle an den vorgegebenen Weg halten. Das Nachrichtenmagazin Spiegel hatte vor ein paar Wochen gegenübergestellt, wie viele Balkon-Solaranlagen bei der Bundesnetzagentur angemeldet sind und wie viele Anlagen tatsächlich betrieben werden. Angemeldet waren demnach knapp 25 000 Anlagen, in Betrieb Schätzungen zufolge indessen 300 000 bis 500 000. Das Phänomen ist in der Community auch bekannt als Guerilla-PV.

Annette Schäfer, die gern am Balkon im Steckfeld ihren eigenen Strom produzieren würde, sagt: „Ich wünschte mir doch, dass eine Prüfung durchgeführt würde.“ Die Energiepreise steigen und steigen, sie würde dafür sogar hinnehmen, wenn ihr selbst auf dem Balkon die Sicht vom Sonnenkraftwerkchen etwas versperrt würde, sagt sie. Sie will nun die nötigen Informationen zusammentragen, damit aus ihrem persönlichen Energiewende-Projekt vielleicht doch noch etwas wird.

Balkon-Solarmodule kurz erklärt

Maximalleistung
Derzeit darf man mit Stecker-Solarmodulen maximal 600 Watt in der Spitze produzieren, dies regelt der zum Set gehörende Wechselrichter. In der Regel werden zwei Panels mit jeweils 300 Watt installiert. Wobei der Energieberater Hans-Joachim Horn den Hinweis gibt, dass man unter dem Strich mehr davon hat, wenn man etwas mehr Watt hinter den 600er-Wechselrichter legt. Also beispielsweise insgesamt 800 Watt. Die EU erlaubt übrigens bereits eine Maximalleistung von 800 Watt.

Anmeldung
Wer bei sich am Balkon ein Solarmodul installieren will, braucht das Okay des Vermieters oder einen mehrheitlichen Eigentümerbeschluss, und er muss das Panel online im Stammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden sowie beim Netzbetreiber, der unter Umständen den Zähler austauscht. Sobald das Modul Sonnenstrom erntet, fließt dieser über die Steckdose in den Stromkreislauf der Wohnung und kann direkt verbraucht werden. Was übrig ist, geht ins allgemeine Netz. ana

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