Im Landkreis Ludwigsburg sollen neue Windkraftanlagen entstehen, doch die Anzahl der Vorranggebiete wurde reduziert. Was ändert sich im Kreis Ludwigsburg?

Ludwigsburg : Anna-Sophie Kächele (ask)

Bislang steht im Landkreis Ludwigsburg ein einziges Windrad, doch in den nächsten Jahren sollen mehrere hinzukommen. Diese Woche hat die Regionalversammlung entschieden, welche Vorranggebiete für Solar- und Windkraftanlagen der Verband Region Stuttgart (VRS) in die zweite Offenlegungsphase einbringen will. Und das sind weniger als bislang angenommen.

 

Insgesamt 1,8 Prozent der Landesfläche müssen für Windkraft ausgewiesen werden. Nach dem ersten Vorschlag des VRS im Oktober 2023 waren es sogar 2,6 Prozent. Diese Woche wurde klar: Von den damals vorgestellten 106 Vorranggebieten bleiben in der Region Stuttgart nur noch 87 übrig. Damit erreicht die Region exakt die vorgeschriebenen 1,8 Prozent. Was verändert sich im Kreis Ludwigsburg?

Vier Gebiete entfallen aufgrund visueller Überlastung

Hier waren bislang 24 mögliche Vorranggebiete für Windräder ausgewiesen. Die Gebiete erstreckten sich über 1559 Hektar. Vier davon entfallen komplett, drei davon um „eine visuelle Überlastung durch die Umzingelung von Ortsgebieten“ zu vermeiden. Diese liegen in Oberstenfeld und zwischen Vaihingen/Enz und Eberdingen. Auch das Gebiet LB-01 in Gerlingen entfällt künftig aufgrund von Wohn- und Wasserschutzgebieten und weil Windkraftanlagen die historische Sichtachse zwischen Schloss Solitude und Schloss Ludwigsburg stören würden.

Die Regionalversammlung hat die zweite Offenlage zur Teilfortschreibung des Regionalplans für Windkraft- und PV-Anlagen beschlossen – das ändert sich im Kreis Ludwigsburg. Foto: Manfred Zapletal

Zehn der Gebiete sollen zudem kleiner ausfallen. Auf den Gemarkungen Sachsenheim und Löchgau wird das Gebiet um 65 Prozent kleiner und hat somit nur noch 42 statt 120 Hektar, im Hardtwald bei Großbottwar, Steinheim an der Murr und Aspach (Rems-Murr-Kreis) schrumpft das Gebiet ebenfalls um mehr als die Hälfte. Grund ist in beiden Fällen die Nähe zu Flugplätzen. An anderer Stelle beispielsweise auf den Gemarkungen Markgröningen oder Vaihingen/Enz werden sie kleiner, um Bürger visuell nicht zu überlasten.

Gebiet bei Schwieberdingen wird ausgeweitet

Ein bisher schon ausgewiesenes Gebiet wird zudem erweitert. Der Technologiekonzern Bosch und der Windenergieprojektierer wpd planen, zwischen Schwieberdingen und der A 81 zwei 260 Meter hohe Windräder zu bauen, die das Schwieberdinger Bosch-Werk mit nachhaltig produziertem Strom versorgen. Die Initiative Bürgerenergie Strohgäu möchte zudem eine dritte Windenergieanlage betreiben, an der sich Privatpersonen beteiligen können. In den Planungen tauchte die Fläche nicht auf, dafür ein Vorranggebiet wenige hundert Meter entfernt. Dieses wächst jetzt auf 26,6 Hektar an. Bosch und wpd hatten nachgewiesen, dass das Windaufkommen in dem Gebiet ausreichend ist für den wirtschaftlichen Betrieb von Windkraftanlagen.

Das bislang einzige Windrad im Landkreis steht in Ingersheim. Foto: Werner Kuhnle / 

Kritisch gesehen werden im Landkreis zwei Gebiete. Leo Buchholz (Grüne), Mitglied der Regionalversammlung und für den Landkreis Ludwigsburg gewählt, mahnte an, den Artenschutz stärker zu berücksichtigen. Besonders kritisch sei das Gebiet LB-08 (Hemmingen, Eberdingen, Schwieberdingen, Markgröningen), das als Zugvogelgebiet von überregionaler Bedeutung bekannt sei. Andrea Schwarz (SPD) kritisierte, dass das Gebiet LB-01 in Gerlingen, das auf einer historisch bedeutsamen Achse liege, übersehen wurde. „Es ist ein handwerklicher Fehler, der korrigiert werden muss.“ Das Gebiet entfällt in der zweiten Offenlegungsphase.

Dass Vorranggebiete nun wegfallen oder verkleinert werden, liegt an den Änderungen der Planentwürfe nach insgesamt 6700 Stellungnahmen von Kommunen, Trägern, Naturschutzverbänden und der Bevölkerung sowie geänderten Bestimmungen und zusätzlich gemeldeten Gebieten. Nachdem sich die Planentwürfe nun verändert haben, gibt es erneut die Möglichkeit, Stellung zu den neuen Gebieten zu beziehen. Die Bearbeitungsdauer der Stellungnahmen wird dann darüber entscheiden, ob die Satzung wie von der Landesregierung vorgegeben im Herbst beschlossen werden kann.