Energiewende Windräder – hier kommen sie hin

Insgesamt hält die Region Stuttgart 2,6 Prozent ihrer Fläche potenziell geeignet zur Gewinnung von Windenergie. Foto: dpa/David Ebener

Wo bläst in der Region genug Wind? Und wo gibt es keine Ausschlusskriterien für den Bau von Windkraftanlagen? Eine neue Karte gibt Auskunft über potenzielle Standorte.

Entscheider/Institutionen : Kai Holoch (hol)

An dieser Vorgabe führt kein Weg vorbei. Bis Ende 2032 muss die Region Stuttgart 1,8 Prozent ihrer Flächen für den Bau von Windkraftanlagen in ihrem Regionalplan ausweisen. Gelingt es bis dahin nicht, die Flächen festzuzurren, verliert das Regionalparlament die Hoheit über die Planung. Dann kann der Bund bestimmen, wo die Anlagen entstehen müssen. Das kann niemand ernsthaft wollen.

 

Es ist nicht der erste Versuch, geeignete Flächen für die Windkraft auszuweisen. Doch weil sich Rahmenbedingungen immer wieder geändert haben, mussten die Regionalplaner immer wieder ihre Pläne überarbeiten. Im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart gibt es jetzt aber eine neue Übersichtskarte, die ausweist, wo unter Berücksichtigung aller aktuell geltenden Ausschlusskriterien neue Windkraftanlagen entstehen können und sollen. Diese Karte könnte, sollten sich die vorgegebenen Kriterien nicht noch einmal ändern, schon ziemlich exakt jene Flächen markieren, in deren Nähe sich die Bürgerinnen und Bürger der Region mit dem Gedanken anfreunden müssen, dass sie in absehbarer Zeit mit Windkraftanlagen leben müssen.

Auf 34 Prozent der Gesamtfläche gibt es genug Wind – theoretisch

Wie konkret das ist, machen ein paar Zahlen deutlich: Zwar gibt es nach den Vorgaben des Windatlas Baden-Württemberg von 2019 in der Region Stuttgart rund 124 000 Hektar, auf denen der Wind so stark bläst, dass sich dort der Betrieb einer Windkraftanlage lohnen würde. Das entspricht 34 Prozent der Gesamtfläche.

Berücksichtigt man jedoch alle Kriterien, die dem Bau von Windkraftanlagen entgegenstehen, reduziert sich die Fläche radikal auf 108 Quadratkilometer oder 10 800 Hektar. Das sind dann nur noch drei Prozent der Regionalfläche. Der Grund dafür ist ein rund 50 Punkte umfassender Katalog, der all jene Punkte aufweist, die den Bau von Windrädern ausschließen oder zumindest stark infrage stellen.

Der Mindestabstand zu Siedlungen beträgt 800 Meter

Der wichtigste Punkt dabei ist die Nähe der Anlagen zu Siedlungen, Kliniken oder Campingplätzen. Gesetzlich vorgegeben ist, dass der Mindestabstand von Windrädern hier 700 Meter beträgt. Die Region will da nicht ganz mitgehen und hat nun 800 Meter Mindestabstand festgelegt – die FDP will diesen auf 900 Meter vergrößern. Lediglich bei Aussiedlerhöfen und Feriensiedlungen wird die Vorgabe auf 600 Meter reduziert.

Standorte für mögliche Windkraftanlagen in der Region Stuttgart Foto: zap

Aber auch Anbaubeschränkungen entlang von Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, Bahngleisen sowie rund um Flughäfen reduzieren die möglichen Flächen. Ebenso müssen Korridore für militärische Nachtflugzonen sowie Fünf-Kilometer-Zonen rund um Erdbebenmessstationen sowie um Wetterradar-Anlagen bei der Standortwahl berücksichtigt werden.

Auch der Natur- und Landschaftsschutz reden kräftig mit

Auch die Natur- und Landschaftsschützer sowie der Denkmalschutz haben bei der Festlegung der Ausschlusskriterien ein erhebliches Wort mitgeredet. Entlang von Flüssen und rund um Naturschutzgebiete erster Ordnung sind die Windräder ebenso undenkbar wie in Wasser- und Naturschutzgebieten. Auch das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist wie Natura-2000-Gebiete einschließlich FFH- und Vogelschutzgebieten rechtlich geschützt. Streuobstwiesen können dem Bau von Windkraftanlagenebenfalls entgegenstehen.

Auch regionale Kulturdenkmale und Landmarken berücksichtigt der Kriterienkatalog: Dabei handelt es sich um Bereiche, die aus landschaftsästhetischer und kulturhistorischer Sicht nicht für eine Nutzung für Windenergie infrage kommen. Dazu kommen noch weiche Faktoren. So sollen Gemeinden nicht von Windkraftanlagen aus Nachbargemeinden umzingelt werden. Daher werden weitere 1300 Hektar der verbliebenen Fläche ebenfalls nicht als Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen.

Letztlich bleiben 95 Quadratkilometer übrig

Zieht man all das ab, bleiben in der Region Stuttgart 9500 Hektar in 106 Vorranggebieten übrig, auf denen sich Windkraftanlagen lohnen und realisieren lassen. Dabei räumt der Chefplaner der Region, Thomas Kiwitt, ein: „In manchen Fällen wird erst eine konkrete Einzelprüfung Gewissheit bringen, ob sich die Pläne wirklich realisieren lassen.“ Klar ist: In der nun veröffentlichten Karte sind gerade noch 2,6 Prozent der Fläche der Region als potenzielle Standorte ausgewiesen. Viel Spielraum bis zur vorgegebenen Windkraftfläche von 1,8 Prozent gibt es also nicht.

Ziel der Teilfortschreibung des Regionalplans ist es auch, neuen Schwung in die im Land eher schleppende Windkraftplanung zu bringen. Deshalb hat das Land noch einmal den Druck erhöht: Alle Regionalverbände im Land müssen bis zum 1. Januar 2024 ihre Flächen für Windkraft ermitteln.

Noch in diesem Jahr beginnt in der Region Stuttgart der Beteiligungsprozess, der in zwei Informationsveranstaltungen und sechs Informationsabenden in den besonders betroffenen Gebieten im Kreis Böblingen, Ludwigsburg und Göppingen münden soll. Der Satzungsbeschluss muss spätestens im Herbst 2025 erfolgen.

Vorranggebiete für regional bedeutsame Windkraftanlagen

Anlass
Das im Februar 2023 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land legt für jedes Bundesland ein umzusetzendes Flächenziel fest. Für Baden-Württemberg beträgt dieses Ziel zum Endzeitpunkt am 31. Dezember 1,8 Prozent der Landesfläche.

Konsequenzen
Die Vorgaben des Bundes gehen der baden-württembergischen Landesregierung nicht schnell genug: Wegen des Nachholbedarfs im Land in Sachen Photovoltaik und Windkraft und wegen der ehrgeizigen Klimaziele ist im ebenfalls Anfang des Jahres verabschiedeten Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) festgelegt, dass die Regionalplan-Änderungen zur Solar- und Windkraft bereits am 30. September 2025 vorliegen müssen.

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