Eine ältere Frau aus Nürtingen ist Opfer des sogenannten Enkeltricks geworden. Mehrere tausend Euro übergab die Seniorin den Betrügern, die sich unter anderem als Bankangestellte ausgegeben hatten.

Rems-Murr: Sascha Sauer (sas)

Nürtingen - Erneut ist es Betrügern gelungen, mit dem sogenannten Enkeltrick Beute zu machen. Wie die Polizei mitteilt, wurde am Dienstagmittag eine über 80-jährige Frau aus Nürtingen Opfer dieser Betrugsmasche. Die Kriminellen erbeuteten Bargeld in Höhe von mehreren tausend Euro.

 

Die Betrüger setzen die Seniorin unter Druck

Laut der Polizei meldete sich um die Mittagszeit ein Unbekannter telefonisch bei der Seniorin aus Nürtingen. Der Mann am Telefon behauptete, der Sachbearbeiter eines Verkehrsunfalls zu sein, in den auch der Enkel der Frau verwickelt wäre. „In besonders perfider Weise wurde das Telefon daraufhin an den angeblichen Enkel weitergegeben“, heißt es im Bericht des Polizeipräsidiums Reutlingen. Dieser gaukelte sogar vor, der Unfall hätte sich auf dem Weg zu der Seniorin selbst ereignet. Im weiteren Verlauf soll die Frau von beiden Männern abwechselnd über längere Zeit gezielt unter Druck gesetzt worden sein. Sie forderten mehrere tausend Euro in bar, da der Unfallschaden noch am selben Tag beglichen werden müsse. Die Nürtingerin ging schließlich auf die Forderung ein. Wie immer bei derartigen Straftaten holte der selbst ernannte Enkel das Geld nicht persönlich ab. Stattdessen nahm am Nachmittag eine angebliche Bankangestellte das Geld von dem arglosen Opfer entgegen.

Oft geben sich die Telefonbetrüger auch als Polizeibeamte aus

In jüngster Zeit kommt es im Bereich des Polizeipräsidiums Reutlingen wieder vermehrt zu Anrufen, in denen sich Telefonbetrüger als Polizeibeamte, andere Amtspersonen oder Angehörige ausgeben und versuchen, vorwiegend Senioren zur Übergabe von Bargeld und Schmuck zu bewegen. Deshalb rät die Polizei zur Vorsicht. Ebenso appelliert sie auch an die Aufmerksamkeit von Bankbediensteten. Diese sollen die Senioren ruhig ansprechen, wenn sie plötzlich entgegen ihren sonstigen Angewohnheiten beträchtliche Geldsummen abheben oder von einer Notlage eines Angehörigen berichten. Auf diese Art und Weise konnte in einzelnen, zurückliegenden Fällen ein Schaden verhindert werden, heißt es im Polizeibericht.