Selten stehen die Drahtzieher einer Enkeltrick-Betrügerbande vor Gericht: In Tübingen wird über ein Paar verhandelt, das in dieser Rolle fünf alte Frauen um ihr Erspartes gebracht haben soll.

Tübingen - Einig sind sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung in der Einschätzung der Fälle: „Ich kenne keine fiesere Art des Betrugs“, sagt die eine Seite. „Was passiert ist, ist sittlich auf der tiefsten Stufe stehend“, ergänzt die andere. Vor dem Tübinger Landgericht werden derzeit fünf Fälle verhandelt, in denen ältere Menschen im Herbst 2014 um ihr Erspartes zwischen 10 000 und 34 000 Euro gebracht wurde. Verbrechen wie diese sind unter dem Stichwort Enkeltrick bekannt geworden. (Die StZ berichtete mehrfach).

 

Angeklagt sind eine Frau und ein Mann im Alter von 50 und 54 Jahren. Der Vorwurf lautet gewerbs- und bandenmäßiger Betrug in fünf vollzogenen und fünf versuchten Fällen. Der Oberstaatsanwalt Bernhard Henn sieht die Schuld des Paares nach zehn Verhandlungstagen als erwiesen an. Er fordert für die Frau eine Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten, für den Mann neun Jahre Gefängnis. Die drei Verteidiger sehen das ganz anders. Im Zweifel für die Angeklagten, argumentieren sie und fordern einen Freispruch für das im Gerichtssaal bieder und unauffällig auftretende Paar. Das Urteil wird am Donnerstag verkündet.

Ist die 50-Jährige der Kopf der Bande?

Wie es ausfällt, wird davon abhängen, wie glaubwürdig das Gericht den wichtigsten Belastungszeugen einschätzt. Der Mann war an den Taten beteiligt, und zwar auf der untersten Hierarchieebene. Er und seine Frau holten das Geld ab, das die arglosen und gutgläubigen Opfer in gute Hände zu geben glaubten. Dieses Paar, beide um die 30, wurde im Herbst 2014 auf frischer Tat in Tübingen gefasst und ist bereits zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. In dem aktuellen Prozess belastete dieser Mann die Angeklagten schwer. Sie seien im Hintergrund die Drahtzieher der Verbrechen gewesen und erhielten jeweils 60 Prozent der erschwindelten Summe. Die 50-Jährige soll der Kopf dieser Familienbande sein. Dank früherer Erfahrungen auf diesem Betrugsfeld habe sie für die Ausbildung der Abholer gesorgt mit dem Ziel, dass diese keine Spuren hinterlassen und möglichst unerkannt bleiben. Zum Aufgabenfeld habe die Geldverschickung ins Ausland gehört sowie die Steuerung der mittleren Ebene. Diese Keiler und Logistiker, es sollen Söhne der Angeklagten sein, bringen in dem perfiden System vor allem ältere Frauen mit versierten Formulierungen zu der Überzeugung, am Telefon mit einem nahen Verwandten zu reden.

„Rate Mal, wer am Telefon ist?“, lautet eine häufige Eingangsfrage. Die Freude, offenbar einen Neffen oder Enkel am Apparat zu haben, überdeckt immer wieder jegliches Misstrauen und führt dazu, dass die Opfer große Summen für einen vorgeblichen Notfall bereitstellen.

Diese Bande führt von Spanien (Vorwahl 0034) oder Polen (Vorwahl 0048) aus täglich bis zu hundert solcher Telefonate. Ihre Opfer verlieren nicht nur viel Geld, sondern „auch ihr Vertrauen in andere Menschen. Manche ziehen sich in die Einsamkeit zurück“, beobachtet Henn.

Tipps von den Kriminalbeamten

Der Zeuge wiederholte vor Gericht seine bereits getätigten Aussagen, die das angeklagte Paar belasten. Seine Ehefrau tat dies nicht. Sie ist von all ihren früheren Einlassungen umfassend abgerückt. Diese seien nur unter Zwang ihres Mannes getätigt worden, dazu hätte auch körperliche Gewalt gehört. Oberstaatsanwalt Henn hält die bei polizeilichen Vernehmungen unabhängig voneinander getätigten Aussagen des Paares für derart kenntnisreich, dass er den Mann für glaubwürdig hält.

Kriminalbeamte der Ermittlungsgruppe „Millioneri“ haben sich über Monate mit Enkeltrick-Fällen beschäftigt. Ihre Tipps für potenzielle Opfer: Von Vornamen sollten im Telefonbuch nur der erste Buchstabe genannt werden. Die Verbrecher suchen gezielt nach Namen wie „Ilse“ oder „Gertrud“, die auf ein lange zurückliegendes Geburtsdatum hindeuten. Niemals sollte Fremden Bargeld übergeben werden. Durch einen Rückruf bei Verwandten ließe sich zudem meist rasch klären, ob der finanzielle Engpass tatsächlich besteht. Auch Bankangestellte sollten stets nachdrücklich nachfragen, wenn ältere Menschen ihr gesamtes Geld abheben.