Der Vater darf hoffen, seine 2014 in Ditzingen entführte Tochter zurückzubekommen. Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Zuständigkeit für den Fall in Deutschland bleibt. Das Ludwigsburger Amtsgericht wollte das Verfahren nach Polen abgeben.

Nachrichtenzentrale: Tim Höhn (tim)

Stuttgart/Ludwigsburg - Die Entscheidung war umstritten, hat viele Diskussionen ausgelöst, einige Leser dieser Zeitung reagierten geradezu empört. Völlig überraschend hatte ein Ludwigsburger Familienrichter Mitte Dezember beschlossen, die Zuständigkeit für den Fall Lara abzugeben – nach Polen. An das Land also, in das Lara, damals fünf Jahre alt, 2014 von ihrer polnischen Mutter entführt worden ist. Herausgerissen aus ihrer Heimat, dem Strohgäu. Vor allem auch weg vom Vater, von Thomas Karzelek, der seit diesem Tag darum kämpft, seine Tochter zurückzubekommen. Der das alleinige Sorgerecht für Lara hat, was aber, so drückt er es aus, in Polen niemanden interessiere. Obwohl Lara vor mehr als einem Jahr wieder aufgetaucht ist, darf der 46-Jährige seine Tochter nicht mit nach Deutschland nehmen.

 

Das Vertrauen in die polnischen Gerichte hat Karzelek längst verloren. Im Dezember, so sieht er es, ließ ihn dann auch die deutsche Justiz im Stich. Seine Hoffnung war, dass das Ludwigsburger Gericht anordnet, dass Lara zurück nach Deutschland kommt – ein solcher Beschluss müsste gemäß internationaler Abkommen in Polen befolgt werden. Stattdessen entschied der Richter, den ganzen Fall nach Polen abzugeben. „Heute ist der erste Tag, an dem ich keine Hoffnung mehr habe“, sagte Karzelek nach der Verhandlung.

Jetzt darf er wieder hoffen, und auch das ist eine Überraschung. Nach einer Beschwerde von Karzelek hat das Stuttgarter Oberlandesgericht jetzt den Beschluss vom Dezember aufgehoben. Heißt: Das Ludwigsburger Familiengericht muss sich, ob es will oder nicht, des Falls annehmen und klären, wo Lara leben soll, muss, darf – wie immer man es ausdrücken möchte. Beim Vater, den sie lange nicht gesehen hat und dessen Sprache sie nicht mehr spricht? Bei der Mutter, einer Entführerin?

Die Mutter hat die Tochter gewaltsam nach Polen verschleppt

Das juristische Tauziehen um Lara geht damit in die nächste und vielleicht letzte Runde. Begonnen hat es 2011, kurz nach der Trennung von Thomas Karzelek und Joanna S., Laras Mutter. Nach mehreren erfolglosen Entführungsversuchen der Mutter bekam der Vater das alleinige Sorgerecht für die Tochter zugesprochen. Die nächste Entführung aber gelang – unter Einsatz von Pfefferspray und mit einem Komplizen verschleppte Joanna S. ihre Tochter am 2. Oktober 2014 aus Ditzingen nach Polen. Sie kam dafür ins Gefängnis, beauftragte aber eine Verwandte, mit Lara unterzutauchen. Erst im April 2017 wurde das Kind in Niederschlesien entdeckt, doch statt an den Vater übergaben die Behörden Lara nach einiger Zeit wieder an die Mutter. Die Begründung der Polen: Das Mädchen habe klar geäußert, nicht nach Deutschland und nicht zum Vater zu wollen. Es habe Angst vor Thomas Karzelek.

Ob das stimmt, ist unklar. Es existieren Videos, die zeigen, wie Lara in dieser Zeit mit ihrem Vater spielt und lacht, ihn umarmt. Nach Laras Auffinden durfte Karzelek einige Tage mit seiner Tochter in Polen verbringen, seither hat er wieder keinen Kontakt. „Es ist ein Skandal“, sagt er.

Die Entscheidung aus Stuttgart stärkt nun seine Position, weil er davon ausgeht, dass er juristisch in Polen keine Chance gehabt hätte. Gewonnen hat er damit aber noch nicht. Das Oberlandesgericht (OLG) hat auf Basis formaler Aspekte beschlossen, dass die Zuständigkeit in Deutschland bleiben muss. Normalerweise ist in binationalen Entführungsfällen immer die Justiz des Landes zuständig, in der das Kind geboren wurde, in dem Fall: Deutschland. Das Ludwigsburger Familiengericht hatte dagegen argumentiert, es bedürfe für alle weiteren Entscheidungen eines „Gerichts am tatsächlichen Aufenthaltsort des Kindes“, weil nur dort „flexibler und kurzfristiger Zugang“ möglich sei. Das OLG sieht es anders und sagt, dass dies als Begründung nicht ausreichend sei.

Das Ludwigsburger Gericht muss jetzt klären, wo Lara leben soll

Viel wichtiger für Karzelek wird nun sein, was folgt. Denn das OLG hat auch entschieden, dass der kurz nach der Entführung getroffene Beschluss, dass die Mutter das Kind herausgeben muss, heute nicht mehr gültig ist. Die Frage, ob Lara in Zukunft beim Vater oder bei der Mutter leben soll, muss demnach ganz neu aufgerollt werden. Der entscheidende Aspekt ist dabei nicht, dass die Mutter eine Entführerin ist und Recht gebrochen hat. „Es geht allein um das Kindeswohl“, erklärt Ulf Hiestermann, der Sprecher des Ludwigsburger Amtsgerichts – das nun die Frage beantworten muss, was das Beste für Lara ist. Eine womöglich unlösbare Aufgabe. Es könne von einem „echten Dilemma“ gesprochen werden, im dem es keine gute Lösung mehr für Lara zu geben scheine, hat kürzlich eine am Verfahren beteiligte Jugendamtsmitarbeiterin gesagt.

Wann das Gericht den Fall wieder aufnimmt, lässt sich noch nicht sagen. Der OLG-Beschluss ist ganz frisch und noch nicht in Ludwigsburg eingetroffen. Geklärt werden muss zudem noch, wer das neue Verfahren leiten wird. Gegen den Richter, der den Fall im Dezember nach Polen abgeben wollte, hat Thomas Karzelek einen Befangenheitsantrag gestellt.