Die Inflation in Deutschland liegt im April bei 7,4 Prozent. Heißt: die Preise steigen und steigen – der Hartz-IV-Regelsatz hingegen nicht wirklich. Deswegen gibt es eine Bonus-Zahlung.

Digital Desk: Lotta Wellnitz (loz)

Brot oder Milch, Sprit oder Öl, alles wird im Zuge von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine teurer. Dazu belastet die Menschen noch immer die Corona-Pandemie, die gerade wieder an Fahrt aufnimmt.

 

Um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, hat die Ampel-Regierung um Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verschiedene Hilfspakete wie etwa den Tankrabatt, das 9-Euro-Ticket und den Kinderbonus geschnürt. Und auch für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen wie etwa Hartz 4 hat sie sich etwas einfallen lassen: Unter anderem soll es eine Bonus-Zahlung geben.

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Wer bekommt den Bonus überhaupt?

All jene, die Sozialleistungen wie Hartz 4 (Arbeitslosengeld II), Asyl-Geld oder Grundsicherung bekommen, werden von der Bundesregierung mit einem Zuschuss unterstützt. Das hat die Ampel-Koalition bereits beschlossen. Schon Anfang des Jahres hatte sie angekündigt, wegen der Corona-Pandemie und den steigenden Kosten für Strom, Sprit und andere Dinge eine Sonderzahlung von 100 Euro auszuzahlen. Jetzt gibt es doppelt so viel.

Wann wird der Bonus ausgezahlt?

Die einmalige Bonuszahlung von 200 Euro für auf Sozialhilfe angewiesene Bürgerinnen und Bürger wird voraussichtlich Anfang Juli ausgezahlt, und zwar zusammen mit dem Hartz-IV-Regelsatz.

Was gibt es noch für Zuschüsse?

Außerdem soll ebenfalls ab Juli der Kinderbonus für einkommensschwache Familien in Höhe von 20 Euro monatlich ausgezahlt werden. Den Zuschlag bekommen alle Kinder, „die einen Leistungsanspruch nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf die Ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Kinderzuschlag haben“, schreibt die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg auf ihrer Homepage. Die Auszahlung erfolgt nicht zusammen mit Hartz 4 oder dem Kindergeld, sondern separat.

Zudem sollen auch alle, die Arbeitslosengeld I beziehen, unterstützt werden – und zwar mit einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Der Bonus steht laut dem zugehörigen Gesetzesentwurf Personen zu, „die im Monat Juli 2022 mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.“