Deutschlandticketnutzer erhalten bei Verspätungen nur unter bestimmten Bedingungen Entschädigung. Das erfuhren kürzlich Reisende, die in Plochingen gestrandet waren.
Wer häufig mit dem Zug unterwegs ist, wird sich vermutlich an Verspätungen, Ausfälle und andere Überraschungen gewöhnt haben. Vor Kurzem soll sich in einem ICE in Plochingen ein solcher Vorfall ereignet haben. Eine Redakteurin der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) saß an Bord und beschreibt ihre Erfahrungen in einem Artikel. Demnach habe der ICE gegen Mitternacht wegen eines Fehlers in Plochingen halten müssen. Ein mit Verspätung folgender Zug sollte die Passagiere dort aufsammeln.
Dabei stellte sich heraus, dass manche Fahrgäste, die letzten Züge des Tages an den Anschlussbahnhöfen mit dem Ersatzzug nicht mehr erreichen könnten. Über Lautsprecher forderte die Zugbegleitung Betroffene auf, sich für Taxi-Gutscheine zu melden. Fahrgäste, auf deren Zugtickets kein Endbahnhof vermerkt war, weil sie ihre Reise per Nahverkehr mit dem Deutschlandticket beenden wollten, seien dabei leer ausgegangen.
Weiterbeförderung nur bei erfüllten Bedingungen
Ob das alles wirklich so vorgefallen ist, kann die Deutsche Bahn (DB) auf Nachfrage nicht bestätigen, da es sich um eine individuelle Verbindung der genannten Journalistin handle. Die Rechte von Fahrgästen mit Deutschlandticket seien aber klar gesetzlich geregelt. „Man muss dabei zwischen verschiedenen Aspekten unterscheiden“, erklärt eine Sprecherin der Bahn. Bei diesem Fall gehe es konkret um zwei Aspekte: das Recht auf Weiterbeförderung und Entschädigungen.
Fahrgäste hätten bei langen Verspätungen oder Ausfällen unabhängig vom genutzten Ticket das Recht auf Weiterbeförderung, zum Beispiel durch Taxis. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), welches die Fahrt vertraglich schulde, biete Reisenden in solchen Fällen die Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel zum jeweiligen Zielort an. Das tut es laut der Sprecherin aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Kostenerstattung bis zu 120 Euro möglich
Wenn etwa die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr liegt und Reisende wegen Verspätung oder Ausfall mindestens 60 Minuten später am jeweiligen Zielbahnhof ankommen würden. Oder wenn ein Zug, bei dem es sich um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt, ausfällt, und die Reisenden ihren Zielbahnhof nicht mehr bis Mitternacht erreichen könnten.
Sollte das EVU Reisenden in diesen Fällen keine alternative Weiterbeförderung anbieten, können Betroffene selbstständig ein anderes Verkehrsmittel für die Weiterfahrt zum vertragsgemäßen Zielort nutzen. In diesem Fall besteht laut der Bahn-Sprecherin ein Anspruch auf eine Kostenrückerstattung bis zu 120 Euro.
Entschädigung auch im Nahverkehr möglich
Im Verspätungsfall haben Reisende mit einem Deutschland-Ticket auch ein Recht auf Entschädigungszahlungen. Bei einer mindestens 60-minütigen Verspätung aufgrund von Verspätungen oder Ausfällen im Nahverkehr erhalten Betroffene 1,50 Euro Entschädigung pro Fall.
Es gebe dabei aber noch eine Besonderheit: „Ausgezahlt wird das Geld aber erst ab einem Wert von vier Euro“, sagt Oliver Buttler, Reiseexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Fahrgäste müssten ihre Verspätungen sammeln, bis sie tatsächlich etwas erhalten. Maximal werden 25 Prozent vom Wert des Deutschlandtickets entschädigt.
Deutschlandticket und Fernverkehr: Rechte separat geregelt
„Wenn Reisende allerdings ein Zugticket nur für die Fernverkehrsstrecke buchen und die Weiterreise zu ihrem Endbahnhof mit ihrem Deutschlandticket planen, dann haben sie zwei getrennte Beförderungsverträge“, sagt die Sprecherin der DB. Auch dann würden Passagieren Entschädigungen zustehen, aber jeweils für die einzelnen Beförderungsverträge. Wird der Zielbahnhof, der auf dem Fernverkehrsticket angegeben ist, mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten erreicht, erhalten Reisende eine Entschädigung von mindestens 25 Prozent.
https://exchange.glomex.com/video/v-db7md1tedyi1?integrationId=40599x17mcxah3rpIm Anfangs genannten Fall in Plochingen sei das aber anders, erklärt die Sprecherin weiter: Liege die Verspätung auf der Fernverkehrsstrecke unter 60 Minuten, aber die Verspätung auf der Anschlussstrecke bis zum Endziel, die mit dem Deutschlandticket zurückgelegt werden soll, über 60 Minuten, dann gelte der Entschädigungsanspruch, der sich aus dem Deutschlandticket heraus ergebe.
Das können Reisende bei Problemen tun
„Reisende, die mit dem Deutschlandticket unterwegs sind, haben deutlich weniger Rechte“, erklärt Oliver Buttler. In besonderen Fällen, wenn Passagiere zum Beispiel in der Nacht an einem fremden Bahnhof gestrandet sind, müsse die Bahn einen Anschluss schaffen. Ob dies per Taxi, oder auf anderem Weg erfolgt, sei egal.
Fahrgastrechte beim Deutschlandticket
Begrenzte Rechte
Reisende mit dem Deutschlandticket haben im Vergleich zu Fernverkehrsreisenden eingeschränktere Entschädigungsansprüche. Wird ein Fernverkehrsticket mit einem Deutschlandticket kombiniert, gelten für jeden Vertrag getrennte Entschädigungsregelungen.
Beweissicherung
Fahrgäste sollten Verspätungen dokumentieren (zum Beispiel Screenshots, Quittungen) und sich Bestätigungen vom Zugpersonal geben lassen, um Ansprüche durchzusetzen. „Man sollte bereit sein, seine Position zu begründen, denn es gibt einen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen“, so Oliver Buttler von der der Verbraucherzentrale.