Eltern, die wegen der Schließung von Kitas und Schulen ein Betreuungsproblem bekommen, können 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung vom Staat bekommen.

Berlin - Für Eltern, die wegen der Schließung von Kitas und Schulen ein Betreuungsproblem bekommen und nicht zur Arbeit können, gibt es Verdienstausfallentschädigung vom Staat. Auf diese bereits geltende Regelung hat Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) im „Frühstart“ von RTL/n-tv hingewiesen. Man habe für sie im Infektionsschutzgesetz eine Lohnfortzahlung von 67 Prozent vorgesehen, wenn sie keine anderen Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder finden. „Ich glaube, dass das erstmal eine Möglichkeit ist, die sofort hilft“, sagte Braun.

 

Die Regelung war im Frühjahr beschlossen und im Herbst ergänzt worden. Eltern, die auf der Arbeit ausfallen, weil das Gesundheitsamt ihren Nachwuchs unter Quarantäne gestellt hat oder weil Schule und Kitas behördlich geschlossen wurden, können 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung vom Staat bekommen. Das gilt für Kinder im Alter bis 12 Jahren und für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind. Die Anträge für die Entschädigung stellt der Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde vor Ort und gibt sie als Lohnfortzahlung an den Arbeitnehmer weiter.

Helge Braun verwies auch auf erhöhte Kinderkrankentage

Braun verwies auch auf die Möglichkeit für Eltern, Kinderkrankentage zu nehmen. Die Anzahl wurde für das laufende Jahr wegen der Corona-Krise erhöht. Pro Elternteil gibt es nun 15 statt 10 Tage pro Kind, Alleinerziehende haben 30 statt 20 Tage in diesem Jahr.

Im Bund-Länder-Beschluss zu den Schließungen vom Sonntag heißt es: „Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.“ Wie diese konkret aussehen und ob sie über die bisherigen Entschädigungsregeln hinausgehen sollen, ist noch unklar. Sie würden noch in dieser Woche auf den Weg gebracht, hatte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) am Sonntag gesagt.