Die Bahn will höhere Entschädigungen für Grundstückseigentümer verhindern. Das Regierungspräsidium macht eine andere Rechnung als der Schienenkonzern auf.

Stuttgart - Die Deutsche Bahn AG will die Entscheidung des Regierungspräsidiums Stuttgart (RP) zur Entschädigung von Grundstückseigentümern beim Projekt Stuttgart 21 vom Landgericht überprüfen lassen. Es sei richtig, dass die Bahn AG Rechtsmittel gegen die Entscheidung des RP eingelegt habe, teilt die Behörde auf Anfrage mit. Sie hatte vor wenigen Wochen zwei Eigentümern, deren Grundstücke von S-21-Tunneln unterfahren werden, Entschädigungen nicht nach der von der Bahn bisher angewandten, sondern nach einer neuen Bewertungsmethode zugesprochen. Die Behörde hatte dazu bei einem Experten in Frankfurt ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Bahn hatte vor etlichen Jahren bei einem Freiburger Experten eine Bewertungsmatrix zur Entschädigung erarbeiten lassen. Betroffen sind bis zu 7500 Grundstücke.

 

Entschädigung liegt höher

Das Regierungspräsidium teilte auf Anfrage mit, dass es bei der neuen Methodik zu höheren, aber auch zu niedrigeren Entschädigungen als bisher kommen könne. Bei den jetzt entschiedenen Fällen liegt die Entschädigung höher. In den Grundstücksverträgen, die die Bahn mit den Eigentümern geschlossen hat, ist eine niedrigere Entschädigung überdies explizit ausgeschlossen.

Eigentümer haben bis zu fünf Jahre nach Vertragsabschluss mit der Bahn die Möglichkeit, die Berechnung zur Entschädigung von der Enteignungsbehörde des RP überprüfen zu lassen, einen Nachteil erleiden sie dadurch nicht. Die Behörde muss zur Überprüfung schriftlich aufgefordert werden. Der Schienenkonzern will die möglichen Mehrkosten für die Unterfahrungsrechte vermeiden. Die Tunnel werden ins Grundbuch eingetragen.