Entschädigungshöhe bei Stuttgart 21 Notwendige Klärung ist überfällig

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Zur Entschädigung für den Tunnelbau beim Bahnprojekt Stuttgart 21 gibt es zwei Gutachten. Nur eines davon kann richtig sein.

Stuttgart. - Bereits im Oktober 2012 hat die Deutsche Bahn AG ein auf die speziellen Verhältnisse des Tunnelbaus in Stuttgart gestricktes Entschädigungsgutachten vorgelegt. Es gilt für immerhin rund 3000 von Stuttgart 21 betroffene Eigentümer. Grundlage des Gutachtens sind die von der Stadt jährlich fortgeschriebenen Bodenrichtwerte für Gebiete gleicher Lage und Bebaubarkeit, nicht aber einzelne Grundstückswerte. Im März 2014 zeigte sich im Fall der Landeswasserversorgung, dass das für die Masse gedachte Verfahren nicht in jedem Einzelfall passt. Die spezifische Betrachtung ergab eine bis zu 150 Prozent höhere Entschädigung.

 

Auch wenn es nun in dem vom Regierungspräsidium Stuttgart veranlassten Gegengutachten für die Mehrzahl der Flächen nicht um derartige Steigerungen geht, ist die Sache nicht trivial. In einer Risikoliste hatte die Bahn 108 Millionen Euro mögliche Zusatzkosten vermerkt, falls sich die Prämissen für den Grunderwerb ändern sollten. Doch was sind nun die Prämissen?

Das Regierungspräsidium wird in den nächsten Wochen in einem Enteignungsverfahren erstmals entscheiden, ob es der Bewertung der Bahn oder der eigens beauftragten neuen Berechnung folgt. Ein sich anschließender Rechtsstreit ist absehbar. Entweder wird die Bahn oder wird der Eigentümer vor der Kammer für Baulandsachen beim Landgericht gegen die Entscheidung vorgehen.

Die Richterinnen und Richter müssen dann die notwendige Klärung und Rechtssicherheit herbeiführen. Im Grunde wissen alle Beteiligten seit Jahren, dass eine Entscheidung auf diesem Weg nötig ist. Nach elf Jahren ist sie auch überfällig.

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