Informationen über Telefonate und Mailverkehr dürfen in Europa vorerst nicht mehr flächendeckend registriert werden. Der Europäische Gerichtshof kippt die umstrittene EU-Richtlinie. Er verbietet diese Kontrolle aber nicht grundsätzlich.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Berlin - Auch die Europäische Union hat eine Art Grundgesetz. In Brüssel haben sie dafür das Kürzel 2010/C 83/02 erfunden. Es steht für die Charta der Grundrechte. Diese umfasst 54 Artikel. Die Artikel 7 und 8 garantieren das Recht auf Privatleben und den Schutz personenbezogener Daten. In Artikel 6 heißt es jedoch: Jeder Mensch habe auch ein Recht auf Sicherheit. Zwischen diesen Polen bewegt sich das am Dienstag veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung.

 

Die Luxemburger Richter erklären damit die EU-Richtlinie von 2006 für ungültig, die es erlaubt, Daten des Telefon- und Mailverkehrs ohne den geringsten Verdacht bis zu zwei Jahre zu speichern. Sie werten dies als „Eingriff in die Grundrechte fast der gesamten europäischen Bevölkerung“. Obendrein handle es sich dabei um einen „Eingriff von großem Ausmaß“, der „als besonders schwerwiegend anzusehen“ sei. Die zur Speicherung vorgesehenen Daten ließen „sehr genaue Schlüsse“ auf das Privatleben, Aufenthaltsorte, Tätigkeiten und auf das soziale Umfeld von jedermann zu. Sie könnten deshalb „das Gefühl erzeugen, Gegenstand einer ständigen Überwachung zu sein“.

Das höchste Gericht der Europäischen Union hält die Vorratsdatenspeicherung aber nicht generell für verwerflich. Die damit verbundenen Eingriffe in Grundrechte seien „nicht geeignet, ihren Wesensgehalt anzutasten“. Mit Rücksicht auf das verbriefte Grundrecht auf Sicherheit habe die Vorratsdatenspeicherung zur Abwehr krimineller oder terroristischer Gefahren vielmehr „eine dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung“, heißt es auf Seite 23 des 29-seitigen Urteils. Die Richter bewerten das umstrittene Instrument als „ein nützliches Mittel für strafrechtliche Ermittlungen“.

Die Daten dürfen die EU nicht verlassen

Der Gerichtshof gibt Hinweise für eine Neuauflage der Speicher-Richtlinie. Er bemängelt, dass es bisher keinerlei Ausnahmen beim Personenkreis gebe, dessen Daten gespeichert werden sollen. In der Mehrzahl der Fälle gebe es „keinen Zusammenhang zwischen den Daten und einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit“. Zudem gebe es keine objektiven Kriterien, die den Zugang zu den gespeicherten Daten beschränken würden. Moniert werden auch die Speicherdauer und die Missbrauchsrisiken mangels ausreichender Schutzvorschriften. Obendrein rügt der Gerichtshof, dass die Richtlinie nicht vorschreibe, die heiklen Daten auf dem Gebiet der Europäischen Union zu speichern. Somit gewährleiste sie „nicht in vollem Umfang die Einhaltung der Erfordernisse des Datenschutzes und der Datensicherheit“ – ein juristisch verklausuliertes Misstrauensvotum gegen außereuropäische Kommunikationsfirmen wie Google & Co.

Die nun für nichtig erklärte EU-Richtlinie wird in Deutschland seit 2010 nicht mehr angewendet. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz verworfen, das die Richtlinie in deutsches Recht zu übersetzen versuchte. Die Karlsruher Richter hatten keine grundsätzlichen Bedenken, halten aber ähnliche Auflagen für erforderlich. Die Vorgaben aus Luxemburg sind sogar noch strenger, da sie eine flächendeckende Vorratsdatenspeicherung in Frage stellen.

Ein Triumph für Leutheusser-Schnarrenberger

Die große Koalition hatte sich vorgenommen, das brisante Thema neu zu regeln. Darauf pocht Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Das Speichern der Daten bleibe „ein wichtiges Mittel für die Aufklärung schwerer Straftaten“, sagt er. Das EuGH habe nun „Gewissheit gebracht, dass das Instrument sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich zulässig ist“. Sein Justizkollege Heiko Maas (SPD) klingt nicht ganz so begeistert. Nach dem Votum des EuGH gebe es keinen Grund mehr, schnell einen deutschen Gesetzentwurf vorzulegen. „Die Grundlage für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen“, sagt Maas.

Grund zum Jubeln sieht seine Amtsvorgängerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Sie hatte gegen das deutsche Vorratsdaten-Gesetz geklagt und damit das Veto des Verfassungsgerichts erzwungen. Als sie Ministerin wurde, verschleppte sie vier Jahre lang eine Neuauflage des Gesetzes und handelte sich damit sogar Sanktionsdrohungen der EU-Kommission ein. Die FDP-Frau spricht nun von einer „Zäsur“. Die NSA-Affäre zeige, dass mit dem massenhaften Ansammeln von Daten Schluss gemacht werden müsse. Daten von Bürgern dürften nur gespeichert werden, wenn ein begründeter Verdacht bestehe.