Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt: Eine 16-Jährige Schülerin darf auch im Unterricht ihr Gesicht verhüllen. Für ein Verbot seitens der Schulbehörde fehle die gesetzliche Grundlage.

Hamburg - Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat die Aufhebung des Vollverschleierungsverbots gegen eine Hamburger Schülerin bestätigt. Eine Beschwerde der Stadt gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde zurückgewiesen, wie das Gericht am Montag mitteilte. Für eine Anordnung der Schulbehörde an die Mutter der 16-Jährigen, dafür Sorge zu tragen, dass die Tochter im Unterricht ihr Gesicht zeige, fehle die gesetzliche Grundlage.

 

Nach gegenwärtiger Rechtslage könne auch von der Schülerin selbst nicht verlangt werden, während des Schulbesuchs auf eine Gesichtsverhüllung zu verzichten. „Die Schülerin kann für sich die vorbehaltlos geschützte Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen“, heißt es in der Mitteilung. Für Eingriffe in dieses Grundrecht bedürfe es einer gesetzlichen Grundlage. „Eine solche sieht das hamburgische Schulgesetz gegenwärtig nicht vor.“

Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD) hatte bereits nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts angekündigt, notfalls das Schulgesetz zu ändern, sollte sich die Rechtsauffassung seiner Behörde auch in zweiter Instanz nicht durchsetzen.