Das Amtsgericht Ludwigsburg hat entschieden: Lara aus Ditzingen kommt vorerst nicht zurück zu ihrem Vater. Das Mädchen war vor drei Jahren nach Polen entführt worden – wahrscheinlich von ihrer Mutter.

Stuttgart - Die vor drei Jahren nach Polen entführte Lara aus Ditzingen bei Stuttgart kommt vorerst nicht zurück zu ihrem Vater. Diese Entscheidung teilte das Amtsgericht Ludwigsburg am Montag mit. Das Gericht hatte sich zuvor mit der Frage befasst, ob die Achtjährige ihrem Vater Thomas Karzelek zurückgegeben werden muss. Als Grund für die Entscheidung nannte es unter anderem das Kindeswohl.

 

Weitere Versuche, das Mädchen an den Vater herauszugeben, seien für Lara nicht mehr zumutbar, hieß es in der Mitteilung. Laras Mutter und anderen Verwandten den Umgang mit ihr zu verbieten, sei zudem möglicherweise schädlicher als die Fortsetzung der Kontakte.

Lara soll Angst vor ihrem Vater haben

Lara wurde 2014 entführt – wohl von ihrer Mutter. Erst Ende April wurde sie im polnischen Legnica in der Wohnung der Großmutter von der Polizei gefunden. Polnische Richter hatten im Sommer beschlossen, dass Lara zunächst bei der Mutter bleiben soll. Sie begründeten das damit, dass das Mädchen Angst vor dem Vater habe.

Mit der Entscheidung aus Ludwigsburg ist der Fall aber noch nicht vorbei: Das Gericht entschied am Montag nämlich auch, dass der Fall in Polen verhandelt werden soll. Sollte sich das polnische Gericht für zuständig erklären, muss dort über den sogenannten Hauptsacheantrag des Vaters, ihm das Kind zurückzugeben, entschieden werden - ebenso wie über weitere Fragen zum Sorgerecht und zum Umgang mit dem Kind.