Das Duisburger Landgericht hatte im April 2016 entschieden, keinen Prozess gegen die zehn Beschuldigten der Love-Parade-Katastrophe zu eröffnen. Nun sind die Richter dazu zwangsverpflichtet worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hält eine Verurteilung für hinreichend wahrscheinlich.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Düsseldorf - Der Mietvertrag, den das Landgericht Duisburg mit der Düsseldorfer Messe abgeschlossen hat, ist nun also doch nicht obsolet. Im Kongresszentrum der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt wird der Prozess um das Loveparade-Unglück stattfinden, weil es nirgendwo sonst in der Gegend einen Gerichtssaal gegeben hätte, der Platz für die erwarteten 450 Besucher bietet.

 

Bei einer Massenpanik vor der Technoparty waren am 24. Juli 2010 insgesamt 21 Menschen ums Leben gekommen. Nachdem das Duisburger Landgericht vor ziemlich genau einem Jahr erklärt hatte, keinen Strafprozess gegen die mutmaßlich Verantwortlichen eröffnen zu wollen, ist es nun vom Oberlandesgericht in Düsseldorf zurückgepfiffen worden. Der Prozess kommt – wann auch immer.

Zehn Beschuldigte sollen vor Gericht kommen

Zehn Beschuldigte hatte die Staatsanwaltschaft in Duisburg angeklagt, sechs Mitarbeiter der Stadt und vier des Veranstalters. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung, als zentrales Beweismittel soll ein Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still dienen. Das Landgericht hatte das 460 Seiten umfassende Werk in seinem Ablehnungsbescheid verrissen, die Richter in Düsseldorf haben den Wissenschaftler nun weitgehend rehabilitiert. Sowohl prozessual als auch inhaltlich sei das Gutachten verwertbar, „weder sei von einer Befangenheit des Gutachters auszugehen, noch weise das Gutachten durchgreifende inhaltliche Mängel auf“, heißt es in dem Beschluss. Das Landgericht hatte zuvor behauptet gehabt, dass das Gutachten so schwach sei, dass niemand auf seiner Grundlage schuldig gesprochen werden könne. Das sehen die Düsseldorfer Kollegen anders.

Der bisherige Umgang mit dem Loveparade-Unglück ist für die Justiz kein Ruhmesblatt. In Duisburg lieferten sich Landgericht und Staatsanwaltschaft einen Kleinkrieg, das Machtwort aus Düsseldorf hat nun der Anklagebehörde zu einem ersten Teilerfolg verholfen. Für den weiteren Fortgang des Verfahrens bedeutet das allerdings nicht viel. In einem Prozess muss es nicht zwingend zu einem Schuldspruch kommen.

Sehr viele Fehler von sehr vielen Seiten

Gerade in diesem Fall, in dem so viele Seiten Fehler gemacht haben, in dem so viele Menschen ihre Arbeit nicht richtig erledigt haben und in dem so viele Faktoren unglücklich aufeinandergetroffen sind, zweifeln nicht nur die Anwälte der Angeklagten daran, dass am Ende ein Schuldspruch im Raume steht. Um wegen fahrlässiger Tötung verurteilt zu werden, reicht es gerade nicht, dass jemand irgendwie an der Angelegenheit beteiligt gewesen ist. Es wird darum gehen, den zehn Angeklagten die Sorgfaltspflichtverletzungen direkt zuzuordnen. Leicht wird das nicht.

Leicht hatte es sich auch das Landgericht nicht gemacht, als es die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt hat. Die Begründung dafür war umfangreicher als zahlreiche Urteile. Die mit 230 Seiten etwa halb so wortgewaltige Begründung des Düsseldorfer Senats liest sich in Teilen wie ein Totalverriss. Die Duisburger Kammer habe nicht den ganzen mit der Anklage vorgetragenen Sachverhalt zur Grundlage ihrer Bewertung gemacht, rügen die Düsseldorfer, und fügen fast schon schulmeisterlich hinzu, dass für ein Gericht bei seiner Arbeit immer „der Lebenssachverhalt als Ganzes“ im Blick zu haben sei.

Hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung

Nach Auffassung des Senats sind die den Angeklagten vorgeworfenen Taten mit den in der Anklage aufgeführten Beweismitteln „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisbar“. Dass die den Angeschuldigten vorgeworfenen Sorgfaltspflichtverletzungen ursächlich für den Tod der Menschen waren, „dränge sich nach den Ermittlungsergebnissen auf“, sagte die OLG-Präsidentin Anne-José Paulsen am Montag. Mit der Zwangseröffnung des Verfahrens vor einer anderen Kammer des Landgerichts solle sichergestellt werden, dass die Richter in dem nun stattfindenden Prozess nicht ihre bisherige Rechtsauffassung zugrunde legen.

Mit einer „persönlichen Anmerkung“ wendete sich die OLG-Präsidentin an die Opfer der Katastrophe: die bisherige Aufarbeitung durch die Justiz sei „schwer nachvollziehbar und belastend“, gleichwohl bitte sie um „Verständnis für die nicht immer leicht zu verstehenden Abläufe“ und hoffe, dass eine Hauptverhandlung dabei helfe, das Geschehen zu verarbeiten, sagte Anne-José Paulsen. Zahlreiche Opfer und deren Angehörige reagierten positiv auf die Entscheidung, die Vorkommnisse von 2010 juristisch aufzuarbeiten. Neben den 21 Toten gab es bei dem Unglück mehr als 600 Verletzte zu beklagen. Die Todesopfer wurden in einem Tunnel zu Tode getrampelt oder erdrückt, der als Zugang zu dem Festivalgelände diente. Auch die Staatsanwaltschaft Duisburg begrüßte die Düsseldorfer Entscheidung und die Tatsache, dass es „nunmehr in Kürze zu einer Hauptverhandlung kommt“.

Dieser Zeithorizont ist allerdings keineswegs sicher. Die 6. Strafkammer, die sich nun in Duisburg mit der Angelegenheit befassen muss, brauche zunächst Zeit, um die Aktenberge zu studieren, sagte der Sprecher des Duisburger Landgerichts, Matthias Breidenstein, unserer Zeitung. Ob der Prozess noch in diesem Jahr beginne, „kann ich nicht sagen“. Auch über die voraussichtliche Länge des Verfahrens sei es nahezu unmöglich, Angaben zu machen. Mindestens ein Jahr könne wohl verhandelt werden. Immerhin: Der Mietvertrag mit der Messe in Düsseldorf sei „zeitlich nicht befristet“, sagt Breidenstein. Bis zum Juli 2020 müssen die Richter allerdings ein Urteil gesprochen haben – andernfalls sind die Vorfälle verjährt.