Länder dürfen Referendarinnen vor Gericht das Tuch verbieten – müssen es aber nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat das Problem nicht gelöst, sondern nur verschoben, kommentiert Christian Gottschalk.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Karlsruhe - Für den Rechtssuchenden ist es vor Gericht nicht immer einfach zu erkennen, wer ihm da gegenüber sitzt. Eine ausgebildete Richterin oder eine Richterin in Ausbildung. Für die Mehrheit der Bundesverfassungsrichter ist das ein entscheidender Grund dafür, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank kein Kopftuch tragen dürfen. Das sei zwar ein Eingriff in das Grundrecht der Religionsfreiheit. Dieser könne aber gerechtfertigt sein, weil der Staat weltanschaulich neutral zu handeln habe.