Wer bauen will, soll seine Pläne schnell umsetzen können, fordern Hirschlander Räte. Die Verwaltung sieht das anders – wird aber in einem Ausschuss ausgebremst.

Ditzingen - Wohnraum ist knapp. Doch wer ein Haus bauen will, benötigt eine Baugenehmigung. Das stellen auch die Hirschlander nicht in Abrede, wollen aber, dass innerorts in der Nähe des Rathausplatzes schnell Wohnraum entstehen kann. Schließlich gibt es auch schon einen Interessenten. Eine Immobiliengesellschaft will zwei Mehrfamilienhäuser sowie ein Doppelhaus bauen in dem Gebiet, das sich nach und nach seit den 1950er Jahren entwickelt hat.

 

Also machten sich die Hirschlander Vertreter im Fachausschuss des Gemeinderats für eine schnelle Lösung stark. Mit Erfolg: Die Mehrheit stimmte letztlich gegen einen Vorschlag der Verwaltung. Bei sechs Ja- und vier Neinstimmen sowie zwei Enthaltungen votierte der Ausschuss gegen einen Bebauungsplan.

Schnelle oder strukturierte Entwicklung?

Die Verwaltung hatte für den Bebauungsplan plädiert, um das Gebiet in der Ortsmitte strukturiert zu entwickeln. Dieses Verfahren aber kostet mehrere Monate Zeit. Das dauert den Hirschlandern zu lange: „Aus der Bevölkerung kommt: Baut doch, wir brauchen Wohnraum“, gab die Hirschlander Ortsvorsteherin Barbara Radtke (CDU) die Stimmung im Ort wieder. Man teile zwar die Kritik an den vorgelegten Plänen und wünsche eine Nachbesserung. Aber der Bauherr solle doch „in absehbarer Zeit loslegen können“, bat sie. Einen Bebauungsplan hielt sie zum jetzigen Zeitpunkt für lässlich. Schließlich zeichne sich derzeit keine weitere Entwicklung im Gebiet ab. Dem widersprach Radtkes Parteifreund, der Bürgermeister Ulrich Bahmer, deutlich.

Die Wohnungsnot ist auch in Ditzingen groß, das weiß die Verwaltung. Doch sie blieb bei ihrer Haltung und bestand auf den übergeordneten Plan. Es gehe um die Identität des Ortes, sensibilisierte Markus Beutner die Räte vor ihrer Entscheidung. Der Abteilungsleiter der Stadtplanung im Rathaus bat darum, nicht nur kurzfristig zu denken, sondern auch die mittelfristige Entwicklung im Blick zu haben: „Eine zukunftsfähige Lösung, die auf Dauer funktioniert, sieht anders aus.“

Beschluss als Druckmittel

Bahmer machte klar, dass das Bauvorhaben zu genehmigen sei, wenn es sich in die Umgebung einfügt. Das lässt dem Bauherrn einen vergleichsweise großen Gestaltungsraum. An zusätzliche Absprachen mit der Genehmigungsbehörde müsse sich der Bauherr im Zweifelsfall nicht halten. Selbstverständlich könne man einem Gesprächspartner trauen und auf die Umsetzung der Absprachen setzen, erklärte Bahmer. „Aber wenn zwischen Vertrauen und Umsetzung 10 000 Euro Mehrkosten für den Bauträger liegen, weiß ich nicht, ob er es noch macht.“ Wenn die Bereitschaft zur Veränderung nicht vorhanden sei, habe man rechtlich aber nichts dagegen in der Hand.

Anders ist es, wenn es einen Bebauungsplan gibt. Der Gemeinderat muss diesen beschließen. Die Verwaltung riet dem Ausschuss, mit einem Aufstellungsbeschluss wenigstens den ersten Schritt zu gehen. Nur dann habe die Stadt nämlich die Möglichkeit, das Baugesuch zurückzustellen, also vorerst nicht zu bearbeiten. Die Stadt hat dann grundsätzlich ein Jahr Zeit, den Bebauungsplan aufzustellen. Dem Bauherrn sind in dieser Zeit die Hände gebunden, wenn er an dem Projekt festhält.

Der Bürgermeister hielt deshalb den Aufstellungsbeschluss trotz der Hirschlander Bedenken für geboten. Er argumentierte, dass es unerheblich sei, ob der Plan gleich erstellt werde oder zu einem späteren Zeitpunkt. Als Beispiel nannte er ein Bauvorhaben in der Kernstadt. In diesem Fall hatte laut Bahmer die auf diese Weise artikulierte „Androhung“ geholfen, die Interessen der Stadt beim Investor durchzusetzen. Damals ging es unter anderem um zusätzliche Stellplätze für Fahrzeuge.