Wenn Haustiere entwischen, hilft eine Steuermarke nicht weiter. Dies wurde kürzlich bei einem Fall in Stuttgart-Degerloch deutlich. Dafür gibt es einen ganz anderen Trick, den viele Tierhalter nicht kennen.

Klima und Nachhaltigkeit: Julia Bosch (jub)

Degerloch - An dem Tag, als es passiert ist, war Josef Hinderhofer zu wütend. Erst am nächsten Tag hat er sich hingesetzt und einen Brief an unsere Zeitung geschrieben. So geärgert hat er sich über einen Vorfall, der vor ein paar Tagen in Degerloch passiert ist: Ein Hund einer Rentnerin ist entwischt. Trotz ihrer Suche in ganz Degerloch hat die Seniorin ihren Maxi nicht gefunden. Jedoch ist das herrenlose Tier einem Fußgänger aufgefallen; er brachte es zur Polizeistation in Degerloch.

 

Die diensthabende Beamtin sah, dass der Hund eine Steuermarke trug und rief bei der Hundesteuerbehörde in Stuttgart an. Mithilfe der Marke kann der Halter festgestellt werden. „Doch aus Datenschutzgründen verweigerte die Auskunftsperson gegenüber der Polizistin die Daten und war auch nicht willens oder in der Lage, selbst bei der Hundehalterin anzurufen, um ihr mitzuteilen, dass sich ihr Hündchen bei der Polizei befindet.“

Stadt darf Daten von Tierhaltern nicht herausgeben

So hat es die Polizeibeamtin Josef Hinderhofer berichtet, als der Degerlocher kurz darauf selbst zur Polizeistation gekommen ist. Die beiden kennen sich; Hinderhofer war bis vor ein paar Jahren selbst Polizeihauptkommissar und in Degerloch tätig. Da die Beamtin wusste, dass auch Hinderhofer einen Hund hat und viele Hundehalter im Bezirk kennt, rief sie bei ihm an und bat ihn um Hilfe. „Meine Frau und ich gingen zur Polizei, erkannten den Hund, wussten aber die Anschrift der Halterin leider auch nicht“, berichtet er. Glücklicherweise kam die Besitzerin kurz danach von sich aus zur Polizeiwache und konnte ihren Maxi in Empfang nehmen.

Die Vorgehensweise, dass nicht einmal einer Polizistin mithilfe einer Steuernummer der Namen der Hundehalterin verraten wird, macht den ehemaligen Polizeibeamten wütend: „Eine Stunde später wäre das Tier mit dem Notdienst zum Tierheim nach Botnang transportiert worden. Dort hätte die Hundebesitzerin dann ihr Tier gegen eine Gebühr abholen können. So etwas verstehe ich nicht.“

Auf Nachfrage bei der Stadt, wird jedoch klar, dass sich die Auskunftsperson von der Hundesteuerbehörde korrekt verhalten hat: „Persönliche Daten von Hundehaltern, die der Verwaltung durch die Hundesteuer bekannt sind, unterliegen dem Steuergeheimnis. Dazu zählen Angaben wie der Name, die Adresse sowie alle im Zusammenhang mit der Besteuerung erlangten Daten“, erläutert eine Sprecherin. „Bei der Hundesteuer darf nur in gesetzlich geregelten Fällen Auskunft über diese Daten gegeben werden, wie in Schadensfällen und bei Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Hierzu muss es ein überwiegendes öffentliches Interesse geben. Der Fall eines entlaufenen Hundes erfüllt diese Kriterien nicht.“ Dies sei jedoch nichts Neues und habe nicht etwa etwas mit der seit Mai geltenden Datenschutzgrundverordnung zu tun.

Katze muss vier Wochen im Tierheim bleiben

Petra Veiel vom Tierheim in Stuttgart hat einen ganz einfachen Tipp, wie solche Fälle wie jener in Degerloch verhindert werden könnten: „Tatsächlich sind die Halter meist selbst schuld. Sie müssen ihr Tier chippen lassen und beim Tierregister Tasso registrieren.“ Dann könne jedermann – also Polizeibeamten, aber auch ganz normale Bürger – herausfinden, wer der Halter des Tieres ist, wenn sie eines finden. Und die Tierhalter erfahren, wo sich ihr Hund oder ihre Katze im Moment befindet, wenn sie abgehauen sind.

Landet ein entlaufener Hund oder eine entwischte Katze im Tierheim, muss der Besitzer eine Gebühr bezahlen, wenn er das Tier dort wieder abholt. Die Kosten richten sich nach dem Gewicht des Tieres; bei Hunden sind das zwischen 15 bis 20 Euro pro Tag. Obwohl dies eigentlich recht human klingt, müssen die Mitarbeiter im Tierheim immer wieder mit den Tierhaltern diskutieren, weil diese nicht einsehen, das Geld zu bezahlen: „Aber wir müssen diese Gebühr verlangen, schließlich müssen wir das Tier registrieren, aufnehmen, füttern, pflegen und es versorgen, wenn es verletzt ist“, sagt Petra Veiel. Hin und wieder würde es leider relativ lange dauern, bis die Tierhalter darauf kämen, mal im Tierheim nachzufragen, ob ihr Liebling dort abgegeben wurde: „Der schlimmste Fall war eine entlaufene Katze, bei der sich die Besitzerin erst nach vier Wochen bei uns gemeldet hat.“