Entwurf der Bebauung beschlossen Schönaicher Stachus nimmt Formen an
Die Bebauung auf dem Eckgrundstück konkretisiert sich: Auf der Brachfläche soll unter anderem ein markanter Eckbau entstehen. Damit schließt sich eine jahrelange Baulücke.
Die Bebauung auf dem Eckgrundstück konkretisiert sich: Auf der Brachfläche soll unter anderem ein markanter Eckbau entstehen. Damit schließt sich eine jahrelange Baulücke.
Kaum war der neu gewählte Schönaicher Gemeinderat am Dienstag zu seiner ersten Sitzung zusammengekommen, hatte er gewichtige Projekte zu bearbeiten. Heraus ragte dabei die Bebauung des Eckgrundstücks am sogenannten Stachus, an dem die Bahnhof- und die Böblinger Straße in einem Kreisverkehr aufeinandertreffen. Die Fläche war lange kein Schmuckstück, darauf befand sich ein Autohandel nebst alter Scheune. Nun soll aus der Brachfläche ein Hingucker werden, die Ausmaße der Bebauung und die Architektur wurden vorgestellt.
Zu Gast im Schönaicher Rat war Architekt Andreas Loweg vom gleichnamigen Büro aus Stuttgart, das die Federführung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan innehat. Die Gemeindeverwaltung unter Ortsbaumeister Wolfram Sonntag will in der Ortsmitte „ein Highlight als Übergang zum Honeywell-Areal“ entstehen lassen, das sich mittlerweile im Besitz der Böblinger Baugesellschaft befindet. Schon zuvor wurde am 15. Mai der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Stachus gefasst. Nun ging es darum, den Entwurf zu beschließen, damit dieser in die öffentliche Auslegung geht.
Entstehen sollen auf dem Eckgrundstück vier Gebäude, von denen die beiden südlichen zum Kreisverkehr hin im ersten Geschoss verbunden sind. Das zu planende Areal ist in vier Flurstücke aufgeteilt, die sich in unterschiedlichem Besitz befinden. Die zwei südlichen Grundstücke gehören Bauwerk Wohnbau aus Leonberg und die beiden nördlichen gehören der BB Wohnbau der Immobilienunternehmerin Bärbel Bahr mit Sitz in Holzgerlingen. Ihre Planungen wurden im Rat noch nicht genauer vorgestellt. Weiter ist man auf den beiden südlichen Grundstücken.
Architekt Andreas Loweg zeigte bereits exakte Architekturpläne des Ensembles: „Wir haben die oberen Stockwerke abgeschrägt aus Rücksicht auf die umgebende Bebauung. Das gibt dem Eckbau die besondere Note.“ Es soll außerdem zwischen den beiden Gebäudeteilen ein Durchweg entstehen zur Lachenstraße Nummer 4. Die Einfahrt zur Tiefgarage ist von der Böblinger Straße her geplant, vor dem Gebäude sollen drei Bäume gepflanzt und ein Grünstreifen erhalten bleiben.
Ohnehin legen die Architekten einen Fokus auf Nachhaltigkeit, sehen Fassaden- und Dachbegrünung vor sowie KfW-40+-Energiestandard, recycelbare Materialien, Photovoltaik und möglichst viel Holz. Die Wohn- und Nutzfläche soll 2810 Quadratmeter betragen, verteilt auf circa 43 barrierefreie Wohnungen mit durchschnittlich 65 Quadratmetern Fläche. Die Gewerbefläche im Erdgeschoss soll 85 Quadratmeter umfassen. Zu den 37 Tiefgaragenplätzen sollen noch einmal neun ebenerdige im Erdgeschoss hinzukommen. Diese gaben allerdings Anlass zur kurzen Diskussion.
André Rebmann von der CDU/Freie-Wähler-Fraktion machte sich Sorgen um die Sicherheit beim Parken: „An der viel befahrenen Böblinger Straße wird es sicherlich nicht leicht, rückwärts auszuparken.“ Doch der Architekt sah keine Möglichkeit, die Plätze anders anzuordnen und vertraute auf die Umsicht der Autofahrer. „Dies wird an vielen Stellen so gelöst“, sagte Schönaichs Erste Beigeordnete Bianca Gruber. Eine Änderung der Pläne sei außerdem aus statischen Gründen schwierig bis unmöglich.
Auch dem Vorschlag einer gemeinsamen Tiefgarage mit den Gebäuden auf den nördlichen Grundstücken erteilte Loweg eine Absage: „Hier kennen wir die Planungen nicht und dies wäre auch aufgrund der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse extrem schwierig zu realisieren.“ Ursprünglich war oberhalb ein L-förmiges Gebäude geplant, doch hier sollen nun zwei rechteckige Baukörper entstehen. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich für den Entwurf. Dieser ist bis zum 6. September auf der Gemeinde-Homepage einsehbar für Anregungen, Stellungnahmen und Bedenken aus der Bürgerschaft und von Trägern öffentlicher Belange.