Soldaten, die in der Vergangenheit wegen ihrer Homosexualität dienstrechtlich benachteiligt wurden, sollen nach Plänen von Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer entschädigt werden. Das geht aus einem Bericht hervor.

Berlin - Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) plant laut einem Zeitungsbericht Entschädigungen für Soldaten, die in der Vergangenheit wegen ihrer Homosexualität dienstrechtlich benachteiligt wurden. Diese solle nicht auf mögliche Sozialleistungen angerechnet werden, zitierte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Samstagausgaben) aus einem Gesetzentwurf.

 

Die Neuregelung zielt dem Bericht zufolge auf Benachteiligungen, die sich noch bis ins Jahr 2000 hinein ausgewirkt haben sollen. Eine Aufhebung früherer dienstrechtlicher Urteile, die sich aus heutiger Sicht als Diskriminierung darstellen, war bislang von allen Bundesregierungen abgelehnt worden. Im Entwurf von Kramp-Karrenbauer sind jetzt nicht nur Aufhebungen, sondern ausdrückliche Rehabilitierungsbescheinigungen vorgesehen. Alle Regeln sollen auch für frühere NVA-Soldaten gelten.

Dem Bericht zufolge will Kramp-Karrenbauer den Gesetzentwurf am 17. September vorstellen. Am gleichen Tag solle eine Studie mit dem Titel „Tabu und Toleranz - der Umgang der Bundeswehr mit Homosexualität von 1955 bis zur Jahrtausendwende“ vorgestellt werden.