Ein Gesetzentwurf aus der CDU will in Deutschland geschäftsmäßige Hilfe beim Suizid verbieten. Am Donnerstag legen Kritiker um Renate Künast einen Gegenentwurf vor.

Berlin - Der Tod, so heißt es oft, sei ein gesellschaftliches Tabu. Aber ist er das wirklich? Viele Bundestagsabgeordnete berichten, dass es für Diskussionsforen über Sterbehilfe großes Interesse von Seiten der Bürger gebe. Aufmerksam verfolgten viele die Beratungen des Bundestages zu diesem Thema. Und die werden nun konkret: Am Dienstag legte ein Kreis von Abgeordneten um den CDU-Parlamentarier Michael Brand seinen Vorschlag vor. Er sieht vor, die „geschäftsmäßige“ Beihilfe zum Suizid eines Menschen unter Strafe zu stellen. Die erste Lesung der Entwürfe findet Anfang Juli statt, im September folgen Fachanhörungen, bevor im November der Bundestag endgültig entscheidet.

 

Schon heute ist aber klar, dass sich die Abgeordneten in vielen Fragen einig sind. Niemand will die aktive Sterbehilfe erlauben – also ein Verfahren, bei dem jemand einem anderen eine tödliche Spritze setzt. Die „Tötung auf Verlangen“ ist in Deutschland verboten und wird es bleiben. Gemeinsam wollen die Parlamentarier auch die Betreuung von Schwerkranken durch die Palliativmedizin und Hospize verbessern. Unterschiede gibt es aber bei der Frage der Hilfe zum Suizid. So wie der Suizid straffrei ist, ist es heute auch die Beihilfe zur Selbsttötung. Die Gruppe um Brand hält daran im Prinzip fest.

Der Entwurf will Sterbehilfevereine treffen

Der Ehemann etwa, der seiner kranken Ehefrau ein Mittel besorgt, mit dem sie Suizid begeht, würde auch künftig nicht belangt. Wenn aber jemand öfter, auf Wiederholung angelegt und quasi als Dienstleistung Suizidhilfe leistet, drohen ihm im Vorschlag der Brand-Gruppe bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe. Und dies soll für Einzelpersonen wie für Vereine gelten, wobei Ärzte ausdrücklich einbezogen werden.

Der Entwurf will also Vereine wie „Sterbehilfe Deutschland“, den deutschen Ableger des Schweizer Vereins „Dignitas“ oder den Berliner Urologen Uwe-Christian Arnold treffen, der als Einzelperson Kranken Sterbehilfe leistet. Wie die weiterhin straffreie Suizidbeihilfe und die mit Strafandrohung belegte „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ im Einzelfall voneinander abgegrenzt werden können, ist offen.

Als der Kreis um Brand jetzt sein Konzept vorlegte, kam die Frage auf, was mit dem Onkologen sei, der sehr viele schwer Krebskranke betreue und im Lauf von vielleicht drei Jahren drei Patienten zum Suizid verhelfe? Der, so Brand, müsse dann nachweisen, dass sein Tun nicht auf Wiederholung angelegt sei, womit er nicht bestraft werde.