Einen Durchbruch gab es bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Reform der Erbschaftssteuer nicht, bei Detailfragen wie der Bagatellgrenze von Kleinbetrieben jedoch erste Annährungen. Finanzminister Schäuble indes drängt aufs Tempo.
Berlin/Stuttgart - In den Verhandlungen um eine Reform der Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen ist nicht mit einer raschen Einigung zu rechnen. Ein Treffen der Finanzminister von Bund und Ländern brachte erwartungsgemäß keinen Durchbruch. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte, der Zeitpunkt für eine Einigung sei noch nicht gekommen. Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) sieht allerdings erste Fortschritte bei Detailregelungen.
Schmid bewertete es nach dem Gespräch als Erfolg, dass der Bund bei der Bagatellgrenze für Kleinbetriebe zu Zugeständnissen bereit sei. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die pauschalen Verschonungsregeln für Betriebe bis 20 Mitarbeiter zu weitgehend sind. Schmid sagte, die Länder plädierten mehrheitlich dafür, dass künftig nur Betriebe mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu drei oder fünf Mitarbeitern vom Nachweis der Lohnsumme ausgenommen werden. Schäuble habe zugesagt, dies zu prüfen. Einig seien sich die Länder, dass der vom Bundesfinanzministerium geplante Ansatz, wonach nur betriebsnotwendiges Vermögen verschont werden soll, nicht zweckmäßig sei. Die Länder seien einhellig dafür, am geltenden Begriff des Verwaltungsvermögens, das etwa Bargeld und Grundstücke umfasst, festzuhalten. Auch das will Schäuble prüfen.
Differenzen bestehen weiterhin in der Frage, ob bei der Bedürfnisprüfung für große Familienunternehmen Zugriff auf das Privatvermögen der Erben genommen werden soll. Einige Länder vertreten die Auffassung, dies dürfe sich nur auf das vererbte und nicht das vom Erben zuvor erworbene Privatvermögen beziehen. Differenzen bestehen auch in der Frage, von welchem Schwellenwert an die Bedürfnisprüfung gelten soll. Nach Schäubles Plan soll die Bedürfnisprüfung bei einem Wert von 20 Millionen Euro pro Erben einsetzen. Der Bundesfinanzminister will noch im Mai einen Referentenentwurf vorlegen. Damit macht er deutlich, dass er nicht endlos mit den Ländern verhandeln will. Schäuble betonte, auch die Länder könnten über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative einbringen. Davon habe bisher kein Land Gebrauch gemacht. Die Länder beschränkten sich nur darauf, die Vorschläge des Bundes zu kritisieren. Schäubles Ziel ist offenbar, dass das Kabinett vor dem Sommer den Gesetzentwurf auf den Weg bringt.