Über Monate haben Union und SPD über die Reform der Erbschaftsteuer gestritten. Nun hat sich die große Koalition in Berlin geeinigt. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Hier die Änderungen im Einzelnen.

Berlin - Union und SPD haben sich nach monatelangem Streit auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Nach dem am Montag erzielten Kompromiss werden Firmenerben wie bisher von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings gelten schärfere Vorgaben wie sie das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte.

 

Der Einigung von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit SPD-Chef Sigmar Gabriel und dem CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Angestrebt wird ein Beschluss bis zur parlamentarischen Sommerpause am 8. Juli. Offen ist, ob die Grünen im Bundesrat die Pläne mittragen. Sie könnten sie verzögern. Die obersten Richter hatten bis Ende Juni ein Neuregelung gefordert. Die Verhandlungen hatten sich eineinhalb Jahre lang hingezogen.

Firmenerben müssen Steuerlast nachweisen

Bisher müssen Unternehmensnachfolger generell kaum Steuern zahlen, wenn sie den Betrieb lange genug weiterführen und die Beschäftigung halten. Unabhängig vom Unternehmenswert werden Firmenerben bei der Erbschaftsteuer zu 85 oder 100 Prozent verschont, wenn sie das Unternehmen fünf beziehungsweise sieben Jahre fortführen. Die Verfassungsrichter hatten Ende 2014 eine Begünstigung generell für zulässig erklärt, aber schärfere Vorgaben verlangt.

Künftig sollen bei größeren Unternehmen Firmenerben nur verschont werden, wenn sie nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften. Für Kleinbetriebe soll die Bagatellgrenze strenger gefasst werden. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer von rund sechs Milliarden Euro könnten etwas steigen. Nachfolgend die neuen Verschonungsregeln: