Ein Besitzer zieht vor das Landgericht, um vom Auftraggeber einer Erdwärme-Bohrung 200 000 Euro einzufordern. Die Interessengemeinschaft Erdhebungen ist darüber wenig erfreut und hofft auf Geld von der Allianz-Versicherung.

Böblingen - Er könne einfach nicht mehr. Nachts wache er auf und höre es im Gebälk knacken. Sein Eigenheim sei zur Seite gekippt, überall gebe es Risse. Die Türen klemmten oder gingen von alleine auf, berichtet der Böblinger Rechtsanwalt Reinhard Klindwort über seinen Mandanten aus der Böblinger Robert-Bosch-Straße. Beide sehen nun einem Prozess Ende November am Stuttgarter Landgericht entgegen. Sie haben eine Klage eingereicht gegen einen anderen Hauseigentümer, der vor Jahren in der Siemensstraße nach Erdwärme bohren ließ.

 

Allerdings pfuschte die Bohrfirma – nicht nur dort. Insgesamt 17 unsachgemäß durchgeführte Bohrungen in Gipskeuper sind daran Schuld, dass Wasser eindrang und sich die Erde hob. Rund 200 Häuser sind in Böblinger Wohngegenden im Süden und im Norden von Schäden betroffen. Klindwort hat nun den ersten Fall auf dem Tisch, bei dem ein betroffener Hausbesitzer gegen seinen Nachbarn gerichtlich vorgeht, der auf das Know-how der Firma Gungl vertraute. Den Streitwert hat Klindwort zunächst auf 200 000 Euro angesetzt.

Leitungen könnten kaputt gehen

„Wir machen einen so genannten Vorschussschaden geltend“, erklärt Klindwort. Dieser basiere auf einer Beurteilung eines Architekten, der das schiefe Haus inspiziert und überlegt habe, wie man Abhilfe schaffen könne. Wie aktuelle Messungen ergaben, hebt sich die Erde aber auch nach der Sanierung der schadhaften Bohrlöcher noch um sieben Millimeter im Jahr. „Wir wissen nicht, was da noch kommt“, sagt Klindwort. Es könne ja zum Beispiel auch eine Wasserleitung kaputt gehen. Deshalb müsse nun zumindest ein Teil des Hauses saniert werden, auch wenn noch nicht klar sei, wie das angepackt werde. Das Objekt sei eigentlich mehr als 500 000 Euro wert. Doch wenn es sein Mandant verkaufen wollte, wäre die Einbuße immens – er würde nur für das Grundstück einen annehmbaren Preis erzielen.

Für die Beklagte ist der Prozess „eine furchtbare Last“

Dafür gerade stehen soll nun die Nachbarin, eine 81 Jahre alte Frau, deren Ehemann verstorben ist. „Für uns ist das eine furchtbare Last“, sagt sie. Ihr Sohn, der sie vor Gericht mit Hilfe eines Anwalts vertritt, erklärt: „Es tut uns leid, dass die Schäden entstanden sind.“ Das Landratsamt habe der Bohrfirma Gungl aber seinerzeit eine Bohrgenehmigung erteilt.

„Derjenige, der eine solche Bohrung vornehmen lässt, muss auch dafür sorgen, dass sie fachgerecht durchgeführt wird“, erklärt dagegen Klindwort. Wenn die Gegenseite nicht zahlen könne, werde er „auf das Land zugehen“. Das Landratsamt sage zwar, es trage keine Schuld, weil es auf die Bohrvorschriften hingewiesen habe. „Doch meines Wissens ist vor Ort nie kontrolliert worden“, meint Klindwort.

Landrat: Allianz soll auf 18 Millionen Euro erhöhen

Die Allianz-Versicherung hat für die Schadensregulierung zwölf Millionen Euro zugesagt. „Diese Summe wird aber nicht für alle Schäden reichen“, befürchtet der Anwalt. Der Landrat Roland Bernhard sieht jedoch „Potenzial, sie auf mindestens 18 Millionen Euro zu erhöhen“. Darauf hoffen auch die Mitglieder der Interessengemeinschaft Erdhebungen (IGF). Mit ihr zusammen verfolgt Bernhard nach eigener Aussage „die Strategie, eine Entschädigung der Eigentümer in den Hebungsgebieten von Böblingen durch die Allianz zu erreichen“. Zu zivilrechtlichen Auseinandersetzungen wolle er sich nicht äußern.

„Im Moment läuft doch alles“, meint wiederum Bernd Hommel von der IGF. Die Allianz veranlasse Gutachten, um die Schäden zu erheben. Zwar seien noch Details bei der Schadensregulierung offen, etwa wie viele Bohrstellen die Allianz dabei zugrunde lege. „Doch werden wir nun nicht in Einzelverfahren gehen“, sagt Hommel. Über den anstehenden Prozess sei man deshalb bei der IGF keineswegs erfreut.

Kommentar: Mit der Geduld am Ende

Soweit ist es nun gekommen, dass einem Hausbesitzer der Geduldsfaden gerissen ist. Er prozessiert gegen seinen Nachbarn, der in seinem Garten nach Erdwärme bohren ließ. Viel zu lange hat es gedauert, bis sich die drei Versicherungen der Bohrfirma Gungl einig wurden, wer die Haftung für die unsachgemäß ausgeführten 17 Geothermiebohrungen in Böblingen übernimmt. Kurios freilich ist, dass die insolvente Firma, die in den Jahren 2006 bis 2008 bohrte und damit die Erdhebungen auslöste, in nur kurzer Zeit bei gleich drei Versicherungen unter Vertrag gestanden hatte. Immerhin: Die Allianz Versicherung will nun zahlen. Doch wieder zieht es sich hin, bis die nötigen Gutachten verfasst sind, um die Schäden zu dokumentieren. Das dauert vielen Eigentümern viel zu lange.

Der Kläger und mit ihm viele andere Betroffene befürchten sowieso, dass das Geld von der Allianz kaum reichen wird, um sämtliche finanziellen Nachteile auszugleichen. Die Allianz nämlich möchte nur für zwölf Millionen Euro haften. Und die Kosten für die Sanierung von 200 Häusern könnte leicht die angebotene Summe übersteigen.

Zudem ist unklar, wie die Allianz vorgeht. Bisher fasst sie die zwei Bohrungen im Norden genauso zu einem Schadensfall zusammen wie die 15 im südlichen Wohngebiet. Darüber hinaus lehnt es das Land ab, einen Schadensfonds einzurichten, da ja die Versicherung ihre Hilfe anbiete. Bei so viel Unsicherheit ist es dem Hausbesitzer nicht zu verdenken, dass er vorprescht. Schließlich muss er dafür sorgen, dass sein Heim nicht noch weiter verfällt.