Als der Richter Mark Ropertz am Mittwoch die Verhandlung am Stuttgarter Landgericht eröffnete, wurde schnell deutlich, dass an diesem Tag ein kniffliger Fall zu verhandeln ist. Ropertz sprach von „keinem glasklaren Fall“, einer der beteiligten Anwälte von „wahnsinnig schwierigem juristischen Zeug“, das es zu erörtern gibt. Gegenüber saßen sich die Allianz-Versicherung und die Interessengemeinschaft Erdhebungen Böblingen (IGE-BB), in der 174 Menschen aus Böblingen organisiert sind, die alle ein Schicksal eint: Ihre Häuser wurden durch Erdhebungen beschädigt, die von mangelhaft ausgeführten Geothermiebohrungen in den Jahren 2006 bis 2008 stammen.
Die strittige Sache, die der Zivilgerichtskammer vorliegt, ist rasch in einem Satz zusammengefasst: Hat sich im sogenannten „Hebungsgebiet Süd“ zwischen dem Böblinger Herdweg und der Schwabstraße die Erde in zwei von einander unabhängigen Quartieren gehoben, oder ist das ganze Areal als ein Schadensgebiet zu betrachten? Das Problem dabei: Hinter der simplen Sachlage verbergen sich hohe Geldsummen. Genauer gesagt fünf Millionen Euro. So viel muss die Allianzversicherung pro Schadensgebiet an die von den Hebungen betroffenen Hausbesitzer bezahlen.
Muss die Versicherung fünf oder zehn Millionen zahlen?
Für die Allianz ist die Sache klar: Nur ein Gebiet, also auch nur fünf Millionen Euro Schadenersatz. Für die IGE-BB ist der Fall ebenfalls unstrittig: Zwei Quartiere, also muss die Versicherung auch zweimal fünf Millionen Euro Entschädigung auf den Tisch legen. Damit wäre die tatsächliche Schadensumme im südlichen Hebungsgebiet fast aufgebracht. Die Experten haben dort Gebäudeschäden in Höhe von 11,4 Millionen Euro festgestellt.
Der Klage der Betroffenen attestierte der Richter eine „sehr hohe Berechtigung“. Er machte aber auch deutlich, dass es von Gerichtsseite zunächst nur eine „vorläufige Einschätzung“ gebe. Man wolle den Parteien „Orientierungspunkte“ mitgeben.
Diese setzte der Vorsitzende zugunsten der Allianz-Versicherung. Nach einem Ritt durch juristische Termini, der Beurteilung von Klauseln und Paragrafen und der Auseinandersetzung mit semantischen Feinheiten über die Qualität der Umwelteinwirkung von Bohrungen, kam Mark Ropertz zu der Einschätzung, dass es sich nur um ein Hebungsgebiet in dem Gebiet handle. Die betroffenen Bohrungspunkte seien nur 300 Meter auseinander, daher könne man davon ausgehen, dass die Schäden auf derselben „Umwelteinwirkung“ beruhten – eine in diesem Fall wichtige Festsetzung für die juristische Betrachtung. Eine Zuordnung der Erdhebungen zu einzelnen Bohrungen sei nicht möglich, argumentierte der Richter. Dies, betonte er, sei allerdings nur eine „Tendenz“ und diese sei „höchst diskutabel.“ Diese Meinung, also dass darüber zu diskutieren sei, vertrat auch Eberhard Haaf, langjähriger IGE-Anwalt und erfahrener Streiter für Erdhebungsgeschädigte im ganzen Land.
Haaf wies darauf hin, dass es im strittigen Gebiet sehr wohl von der Ausdehnung und der Geschwindigkeit der Erdhebungen her signifikante Unterschiede gegeben habe, ebenso fänden sich dort auch unterschiedliche Erdschichten. Sein Fazit: Von denselben Umwelteinwirkungen der Bohrungen auszugehen, werde daher den Tatsachen nicht gerecht. Rückendeckung für diese Sicht gibt es vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau. Die Experten dieser Behörde kamen schon vor einigen Jahren in einem Gutachten zu demselben Ergebnis.
Es geht auch um Menschen, deren Häuser kaputt sind
Dass diese beiden auseinanderstrebenden Positionen keine schnelle Lösung nahelegen, war Richter Ropertz klar. Ropertz schlug daher einen außergerichtlichen Vergleich der beiden Parteien vor. „Sonst“, befürchtete er, „kommt es zu einem Gang durch die Institutionen.“ Es gehe in diesem Fall ja auch im Menschen, die ein kaputtes Haus haben, gab er zu bedenken. Sein Vorschlag: Die Allianz packt 2,5 Millionen Euro auf die Versicherungssumme drauf und damit wäre der Fall erledigt.
Bei den Allianz-Anwälten bewirkten die Ausführungen des Richters nur zum Teil Zustimmung. Während sie sich in der generellen Beurteilung des Streitfalls bestätigt sahen, hatten sie mit einem Vergleich so ihre Probleme. „Wir sind nicht beliebig frei“, erklärte der Allianz-Vertreter, „da es um das Geld unserer Versicherten geht.“ Ein Urteil ist für den Anwalt eine „bessere Handhabe“ als ein Vergleich. Ein weiteres Problem sind für ihn diejenigen Geschädigten, die nicht in der IGE-BB organisiert sind. Die, so seine Befürchtung, könnten dann trotz einer außergerichtlichen Regelung gegen die Versicherung klagen.
Ein „Supergeologe“ wird benötigt
IGE-Anwalt Eberhard Haaf machte deutlich, dass er einen Vergleich nicht ablehnen würde und auch den vom Richter vorgeschlagenen Betrag nicht als „völlig aus er Welt gegriffen“ betrachte. Dennoch pochte Haaf darauf, das Problem noch einmal von Bergbauexperten klären zu lassen. Was sich juristisch als höchst schwierig darstelle, sei geologisch ganz einfach zu lösen, behauptete er. Was es brauche, sei nur einen „Supergeologen“, der vom Gericht hierzu bestellt werden müsse. Den gebe es an der Uni Karlsruhe. Von der Gegenseite gab es hierzu „Bedenken“, der Richter wollte sich diesem Vorschlag „nicht verschließen“.
Beide Seiten haben nun einig Wochen Zeit, die Sache hinter den Kulissen „auf einen konstruktiven Weg“ zu bringen, wie es Richter Ropertz nannte. Ende des Jahres wird er ein Urteil sprechen.
Erdhebungen im Böblingen: Seit zehn Jahren Kampf um Entschädigung
Fehlerhafte Bohrungen
In den Jahren 2006 bis 2008 unternahm das mittlerweile insolvente Bohrunternehmen Gungl in Böblingen 17 Geothermiebohrungen. Durch fehlerhafte Abdichtungen kam es zu Wasseraustritten, die zu Erdhebungen führten. Erste Schadensmeldungen an Gebäuden gab es im Jahr 2012.
Interessenvertretung
Rund 200 Hausbesitzer in Böblingen sind von den Schäden betroffen. Im Jahr 2013 wurde die Interessengemeinschaft Erdhebungen Böblingen (IGE-BB) gegründet. 174 Betroffene haben sich dort organisiert, um gemeinsam für eine Schadensregulierung zu kämpfen.
Rechtsstreit
Nach Auffassung der betroffenen Allianz-Versicherung handelt es sich in Böblingen um zwei Hebungsgebiete – eines im Norden und eines im Süden – für die je fünf Millionen Euro Versicherungssumme bereitstehen. Im nördlichen Gebiet (Quartier I) ist die Schadensabwicklung bereits erfolgt. Im südlichen Gebiet geht die IGE-BB jedoch ihrerseits auch von zwei Hebungsarealen aus (Quartier II und III) und fordert von der Versicherung also zweimal fünf Millionen Schadenersatz. Die Betroffene stützen sich dabei auf ein Gutachten des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau und haben die Allianz auf die Zahlung von zehn Millionen Euro Schadenssumme verklagt.