Werner Schubert und Bernd Hommel von der Interessengemeinschaft Erdhebungen fordern von den Versicherungen Geld für die nötigsten Sanierungen.

Böblingen – - Laut Werner Schubert von der Interessengemeinschaft Erdhebungen Böblingen (IGE-BB) haben die Bohrfirma Gungl und die Versicherungen der meisten privaten Bohrauftraggeber Verjährungsfristen von fünf bis 15 Jahren eingeräumt. Das nimmt zunächst etwas Druck von den rund 200 Böblinger Hausbesitzern, deren Gebäude lange Rissen haben, die teilweise schon breiter als zweieinhalb Zentimeter sind. Manche Häuser kippen zur Seite, einige müssen statisch gesichert werden. Das Landesamt für Geologie in Freiburg wird wohl erst bis Ende des Jahres die letzten Beweise dafür liefern können, dass unsachgemäß durchgeführte Geothermiebohrungen dafür verantwortlich sind. Erst wenn diese vorlägen, seien rechtliche Schritte möglich, sagt Bernd Hommel von der IGE-BB. Ungeachtet dessen fordert er nun umgehend Geld von den Versicherungen – für die notwendigsten Sanierungsarbeiten.
Herr Schubert, Herr Hommel, Sie sind offenbar über den Vorstoß der CDU-Stadt- und Kreisrätin Daniela Braun mit ihrer Forderung nach einem Hilfsfonds des Landes nicht besonders glücklich. Weshalb?
Schubert Frau Braun ist ebenfalls Mitglied in unserer Interessengemeinschaft, in der es manchmal – und das ist ganz natürlich – auch unterschiedliche Auffassungen gibt. Grundsätzlich wäre ein solcher Fonds sehr hilfreich und wichtig. Das ist sicher langfristig auch unsere Forderung.
Aber?
Hommel Die Zeit ist einfach noch nicht reif für diese Forderung.
Weshalb nicht?
Hommel Unser Rechtsanwalt, Eberhard Haaf, der auch die Geschädigten der Erdhebungen in Staufen im Breisgau und in Rudersberg im Rems-Murr-Kreis vertritt, hat uns dahingehend informiert, dass solange die zivilrechtlichen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft sind, der Staat nicht eintreten kann. Wir gehen davon aus, dass die Versicherungen der Bohrfirma Gungl und der privaten Auftraggeber für die Schäden aufkommen werden. Wir haben aber noch keine rechtliche Grundlage, die Forderung geltend zu machen.
Auf was kommt es nun an?
Hommel Momentan laufen noch Erkundungsbohrungen und Messungen, die Aufschluss über die Gesteinsformationen und die Grundwasserverhältnisse geben sollen. Freilich ist die Schuldfrage reine Theorie. Kein Fachmann bezweifelt, dass sich die Erde wegen der schadhaften Bohrungen hebt, die bewirkt haben, dass Wasser in die Anhydritschichten eingedrungen ist und sich Gips gebildet hat, wodurch das Aufquillen zustande kommt. Aber der Beweis muss erst noch in gerichtlich verwertbarer Form vorliegen. Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) in Freiburg, das die Erkundungsbohrungen auswertet und den gesamten Sanierungsprozess fachlich begleitet, erstellt einen Sachstandsbericht, aus dem die Schadensursache hervorgehen wird.
Das wird aber noch eine Weile dauern. Währenddessen haben die Betroffenen Ausgaben, auch für notdürftige Reparaturen.
Hommel Nach den Vorfällen in Staufen und Rudersberg, wo nach Geothermiebohrungen ebenfalls enorme Schäden entstanden sind, hat das LGRB nach der Erkundungsbohrung fünf bis sechs Monate für ein solchen Sachstandsbericht gebraucht. Wir gehen davon aus, dass er in unserem Fall Ende diesen Jahres fertig sein wird.
Schubert Wir haben mit der Allianz Versicherung verhandelt, um von ihr finanzielle Unterstützung für dringliche Maßnahmen und Härtefälle zu erhalten. Seit dem Jahr 2009 ist nach unserer Information die Firma Gungl bei der Allianz versichert. Davor hatte sie jedoch zwei andere Versicherungen – zu dem Zeitpunkt, als die schadhaften Bohrungen ausgeführt wurden.
Woran sind die Verhandlungen bisher gescheitert?
Hommel Gebohrt wurde bereits in den Jahren 2006 bis 2008. Es ist beim aktuellen Erkenntnisstand nicht möglich, den Zeitpunkt des Schadenseintritts so exakt zu definieren, dass man damit eine der Versicherungen in die Pflicht nehmen könnte. Wir gehen davon aus, dass der Sachstandsbericht des LGRB auch hier Klarheit schafft.
Es stellt sich nun wohl auch die Frage der Verjährungsfrist.
Schubert Vor Ende des Jahres besteht laut unserem Rechtsanwalt keine Gefahr, dass etwas verjährt. Wir arbeiten gerade daran, dass die Bohrfirma und die Eigentümer der Bohrsonden eine Erklärung unterschreiben, in der sie befristet auf eine Verjährung verzichten. Die Spanne liegt je nach den Verhandlungen zwischen fünf und 15 Jahren. Diese Erklärungen sind fast alle unter Dach und Fach.
Die Firma Gungl hat schon unterschrieben?
Schubert Ja. Wenn Sie die Frist wissen wollen: Sie ist vertraulich.
Die Firma hat dem Landratsamt offenbar falsche Bohrprotokolle geschickt und in mindestens drei Fällen zu tief gebohrt. Da müsste doch Anzeige erstattet werden.
Hommel Die Frist für einen Bußgeldbescheid des Landratsamtes wegen der zu tiefen Bohrungen ist abgelaufen. Somit ist von dieser Seite her die Sache erledigt. Wichtig ist, dass nun die Erkundungsbohrungen vorgenommen und die insgesamt 17 schadhaften Bohrlöcher saniert werden. Dafür sorgt das Landratsamt.
Dennoch steht der Vorwurf des Betrugs im Raum. Das Landratsamt hätte auch die Bohrlöcher kontrollieren können. Daniela Braun deutete an, dass deshalb die Amtshaftung geprüft werden könne.
Schubert Die Sache mit den falschen Protokollen ist Angelegenheit des Landratsamtes. Wir haben zurzeit kein Interesse, gegen die Firma Gungl deshalb vorzugehen. Wie gesagt, es liegen auch noch keine Beweise für die Ursache der Erdhebungen und damit für die Häuserschäden vor.
Hommel Wenn die Firma deshalb angegangen wird und gar Insolvenz beantragen muss, ist uns auch nicht geholfen, denn unsere Forderung muss zuerst dort erhoben werden. Zudem würde eine Klage das Ganze noch mehr in die Länge ziehen.
Wie wollen Sie nun vorgehen?
Schubert In Staufen wurde von Herrn Haaf ein Schlichtungsverfahren initiiert, mit dessen Hilfe die Entschädigungen ohne Gerichtsverfahren festgelegt und ausbezahlt werden. In Rudersberg und in Böblingen ist dasselbe in ähnlicher Form geplant.
Eine finanzielle Unterstützung müsste derzeit wohl vor allem die Böblinger Familie La Marra erhalten, die als einzige bisher aus ihrem einsturzgefährdeten Haus ausziehen und sich eine Mietwohnung suchen musste.
Hommel Das ist ein Härtefall, da haben Sie recht. Die Familie muss rasch Hilfe erhalten. Etwa in der Form, dass ihr die Miete, die sie für ihr Haus in intaktem Zustand erhalten würde, als Ausgleich ausbezahlt wird. Wir fordern und arbeiten daran, dass die betroffenen Versicherungen einen Betrag zur Verfügung stellen, um in Härtefällen zu helfen und um dringliche Reparaturen ausführen zu können. Da sind nicht nur die La Marras. Ein Topf mit 100 000 Euro von jeder der drei Versicherungen würde die Last etwas mildern – und die Versicherung würde in der Öffentlichkeit besser dastehen, als sie das jetzt tut.