Der Münchner Anwalt Michael Hubertus von Sprenger vertritt den türkischen Präsidenten Erdogan im Fall Böhmermann. Er hat einen Hang zu besonderen Mandanten.

Stuttgart/München - Dass Recep Tayyip Erdogan in der Auseinandersetzung mit ZDF-Moderator Jan Böhmermann persönlich vor deutschen Gerichten auftritt, ist eher unwahrscheinlich. Der türkische Staatspräsident lässt sich von dem Rechtsanwalt Michael Hubertus von Sprenger vertreten. Der Münchner Jurist, als Mitglied des Beirats der Deutsch-Arabischen Gesellschaft in der muslimischen Welt gut vernetzt, ist laut seiner Homepage Spezialist für Presse- und Medienrecht, Schwerpunkt Persönlichkeitsverletzungen.

 

Im „Heute-Journal“ des ZDF erklärte von Sprenger, er wolle im Rechtsstreit seines prominenten türkischen Mandanten mit ZDF-Moderator Böhmermann alle Rechtsmittel ausschöpfen. Notfalls gehe er bis zu den höchsten Gerichten. „Wenn ich das Mandat annehme, ziehe ich es auch durch“, sagte er. Böhmermann werde „sicher keine erhebliche Strafe bekommen, sondern es wird eine Strafe sein, die erforderlich ist, um ihn auf den rechten Weg wieder zurückzuführen, Satire zu machen und nicht mehr plumpe Beleidigungen“. Es könne aber auch sein, dass Böhmermann „klein beigibt“, sagte von Sprenger.

Michael Hubertus von Sprenger ist ein Anwalt mit einem Hang zu besonderen Mandanten. Er stand dem britischen Holocaust-Leugner David Irving bei und dem inzwischen verstorbenen Vorsitzenden der rechtsextremen DVU, Gerhard Frey. Den Chefredakteur des Magazins „Compact“, Jürgen Elsässer, verteidigte er im Verfahren gegen Jutta Ditfurth. Die frühere Grünen-Politikerin hatte Elsässer als „glühenden Antisemiten“ bezeichnet. Sie unterlag.

Auch Milli Görüs hat er schon vertreten

Den Müncher OB-Bewerber Ulrich Echtler, einen Stadtrat der Republikaner, unterstützte von Sprenger beim Versuch, den zweiten Amtsantritt des früheren Münchner Stadtoberhaupts Christian Ude zu verhindern. Auch für die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs war er bereits tätig. Die sah sich verleumdet, weil Bayerns Ex-Innenminister Günther Beckstein (CSU) sie im Verfassungsschutzbericht als „größte islamistische Organisation in Deutschland“ bezeichnet hatte. Das Verfahren endete mit einem Teilerfolg. Bayern durfte bestimmte Aussagen nicht wiederholen.