Erfassung der Arbeitszeit Urteil aus einer anderen Welt

Die Arbeitszeit und ihre Erfassung ist in vielen Branchen ein Dauerbrenner – hier in der aktuellen Tarifrunde der Klinikärzte. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Alle Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten künftig erfassen, urteilt der Europäische Gerichtshof. Das hätte Vorteile, doch Arbeitnehmer brauchen auch zeitgemäßere Regeln, meint Matthias Schiermeyer.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Die Zahl wirkt auf den ersten Blick gigantisch: Etwa 2,2 Milliarden Überstunden häufen die deutschen Arbeitnehmer derzeit pro Jahr an – zur Hälfte unbezahlt. Viele Beschäftigte geben staatlichen Erhebungen zufolge an, länger im Betrieb zu bleiben, weil sie ihre Arbeit in der vereinbarten Zeit nicht erledigen können. Auch wenn die Summe – auf den einzelnen Beschäftigten heruntergebrochen – weniger als eine Überstunde pro Woche ergibt, so handelt es sich doch insgesamt um eine volkswirtschaftlich relevante Größe. Kurz gesagt: Der Erfolg der deutschen Wirtschaft hängt vor allem vom hohen Einsatz der Arbeitnehmer ab.

 

Dass der Europäische Gerichtshof jetzt alle Unternehmen dazu verpflichtet, alle Arbeitszeiten verlässlich festzuhalten, muss an der Praxis hierzulande im Prinzip noch nichts ändern. Das deutsche Gesetz verpflichtet die Arbeitgeber ohnehin zur Feststellung der über die regulären Arbeitszeiten hinausgehenden Mehrarbeit. Tatsächlich unterbleibt eine systematische Erfassung oft jedoch, weil speziell der Arbeitgeber ein geringes Interesse daran hat. Erst wenn im nächsten Schritt alle Überstunden ausgeglichen und bezahlt werden müssten, wäre es wohl vorbei mit dem Höhenflug der Wirtschaft.

Vertrauensarbeitszeit-Modelle akut gefährdet

Das EuGH-Urteil kommt natürlich den Arbeitnehmern entgegen, weil die Arbeitgeber Höchstarbeitszeitgrenzen nun nicht mehr mühelos überschreiten können. Dies mindert den Druck am Arbeitsplatz. Jährlich sind Millionen Fehltage auf die wachsende Belastung zurückzuführen, was wiederum der Gesellschaft Mehrkosten in Milliardenhöhe aufbürdet. Die Folgen von Stress im Job für die Gesundheit werden vielerorts noch zu wenig betrachtet. Die Forderung der Klinikärzte zum Beispiel, in der aktuellen Tarifrunde endlich eine automatisierte und nicht manipulierbare Zeiterfassung einzuführen, ist gut begründet. Viele von ihnen sehen sich an der Grenze ihrer Kräfte angelangt.

Dennoch passt die Haltung der Richter nur bedingt in die Zeit, weil es noch eine andere Arbeitswelt gibt. In einer globalisierten Wirtschaft wächst die Notwendigkeit von Flexibilität. In Großunternehmen ist projektbezogenes Arbeiten mit großen Arbeitszeitschwankungen längst an der Tagesordnung, ohne dass der Gesetzgeber dies nachvollzogen hätte. Zuweilen sehen die Tarifparteien auch aus freien Stücken von strikten Stechuhr-Systemen ab, weil sie echte Vertrauensarbeitszeit im Sinne beider Seiten für die bessere Lösung halten. Diese Modelle sind nun gefährdet.

Gesetzgeber muss dem Wandel der Zeit Rechnung tragen

Die Entgrenzung von Arbeitszeit wird von einem Teil der Arbeitnehmerschaft sehr wohl gewünscht, damit sie Beruf und Privatleben besser in Einklang bringen können. Daher darf das Urteil auch nicht das Ende der Homeoffice-Modelle bedeuten. Mit digitalen Systemen ließe sich eine Zeiterfassung an jedem Ort vornehmen – wenn es sie denn überall gäbe. Viele Start-ups gehen sogar noch einen Schritt weiter: Dort ist Arbeitszeit mitunter gar nicht mehr die entscheidende Bezugsgröße. Sofern die Zeit effektiv genutzt wird und das Ergebnis in Ordnung ist, können die Angestellten unterm Strich zumindest phasenweise sogar weniger arbeiten.

Der Gesetzgeber muss dem Wandel der Zeit Rechnung tragen. Das bedeutet nicht, dass er alle Schranken für die Unternehmen einreißen und die Beschäftigten dem Gutdünken der Arbeitgeber überlassen sollte. Ein Übermaß an Flexibilität birgt große Risiken, wie man an der Rekordzahl von Überstunden sieht. Und in puncto Arbeitsschutz auf halbwegs einheitliche Standards in den EU-Ländern zu kommen ist wichtig für die Gemeinschaft. Doch die Realität hat viele Seiten, die es ebenso zu berücksichtigen gilt. Die Bundesregierung steht nun erst recht unter Zugzwang, die veralteten Arbeitszeitgesetze in ein modernes Gewand zu kleiden.

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