Ermittlungen Am Bodensee wabert das Gerücht der Wählerbestechung
Der Staatsschutz ermittelt, ob in Radolfzell Wählerstimmen gekauft werden sollten. Die zuständige Staatsanwaltschaft hält sich mit Vorwürfen zurück.
Der Staatsschutz ermittelt, ob in Radolfzell Wählerstimmen gekauft werden sollten. Die zuständige Staatsanwaltschaft hält sich mit Vorwürfen zurück.
Es gibt Straftaten, die werden so selten begangen, dass sie in keiner Statistik auftauchen. Wählerbestechung ist eine davon, zumindest hierzulande.
Im afrikanischen Mali gaben mehr als 70 Prozent der Befragten einer Umfrage an, dem Stimmenkauf schon einmal begegnet zu sein, in Indonesien und auf den Philippinen ist es ein weit verbreitetes Geschäftsmodell. Auch in Bulgarien gab es bei den letzten Parlamentswahlen mehrere Ermittlungen. In Deutschland ist der in § 108b des Strafgesetzbuches geregelte Tatbestand der Wählerbestechung praktisch ohne Bedeutung. Das Ganze ist so selten, dass Verfahren gar nicht einzeln erfasst werden. So gesehen ist es eine Nachricht, dass die Staatsanwaltschaft in Konstanz nun ein Ermittlungsverfahren in dieser Sache eingeleitet hat.
Allerdings: Ob dieses Verfahren jemals dazu führen wird, dass ein Fall von Wählerbestechung vor Gericht landet, ist derzeit überaus fraglich. Der vor Ort erscheinende „Südkurier“ hatte berichtet, dass die Staatsschutzabteilung der Kriminalpolizei Rottweil derzeit ermittle. Schüler einer Berufsschule in Radolfzell sollen demnach berichtet haben, Geld bekommen zu haben. Wofür genau, sei unklar, auch ob der von „Quellen“ geäußerte Vorwurf, die AfD könne dahinter stecken stimme, stehe noch nicht fest.
Konkret möchte sich auch der Sprecher der Konstanzer Staatsanwaltschaft nicht näher äußern. In laufenden Verfahren ist dies generell das übliche Vorgehen. Zwischen den Zeilen schwingt allerdings mit, dass es sich bei dem Ganzen unter Umständen auch um eine überflüssige Aufregung handeln könnte. Von einem „sehr vagen Anfangsverdacht“ spricht Staatsanwalt Alexander Mathy, und von einem „bisher unbelegbaren Gerücht“. Es sei durchaus denkbar, dass es auch nach dem Ende der Ermittlungen kein Ergebnis gebe, welchem von den Strafverfolgern weiter nachgegangen werden könne.
Das Problem der Staatsanwälte: Bisher gebe es „ausschließlich Zeugen vom Hörensagen“, so der Staatsanwalt gegenüber unserer Zeitung. Das bedeutet: Niemand hat sich bei den Ermittlern gemeldet, der behauptet hat, Geld in Zusammenhang mit der Landtagswahl am 8. März angeboten bekommen zu haben. Bisher gibt es nur Aussagen, wonach jemand gehört habe, dass das geschehen sei. Oder jemand hat gehört, dass jemand anders gehört hat, dass es einen Vorfall gegeben haben könnte.
Dass die AfD mit einer solchen Angelegenheit in Verbindung gebracht werden könnte, wies deren Landesvorsitzender umgehend zurück. Vielleicht habe da „irgendjemand Feuerzeuge verteilt“, sagt Emil Sänze.
Immerhin: Sollten die Ermittlungen doch noch dazu führen, dass konkrete Beteiligte gefunden werden und sich der Vorwurf erhärtet, so braucht es keine konkrete Geldzahlung, um den Straftatbestand des §108b zu erfüllen. Es reicht, Geschenke oder Vorteile anzubieten, um die Wahl „in einem bestimmten Sinne“ zu beeinflussen. Als Höchststrafe steht ein Gefängnisaufenthalt von bis zu fünf Jahren im Gesetz. Möglich, und mit Blick auf die Urteilspraxis der Gerichte auch wesentlich wahrscheinlicher, wäre allerdings auch eine Geldstrafe.