Stuttgart - Angesichts der Ermittlungen gegen Augenärzte sieht der Präsident der Landesärztekammer, Wolfgang Miller, „das Vertrauensverhältnis von Patient und Arzt in Gefahr“. Sollten tatsächlich medizinisch nicht notwendige Eingriffe empfohlen oder durchgeführt worden sein, wäre das „ein ganz schwerwiegender Verstoß und sicher ein extremer Einzelfall“, sagte Miller in einem Interview unserer Zeitung. „Das muss aufgeklärt werden, auch um die Kolleginnen und Kollegen zu schützen, die sich korrekt verhalten.“ Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass Behandlungen aus wirtschaftlichen Gründen erfolgten. Von Ärzten sei eine „kompromisslose, korrekte Berufsausübung“ zu erwarten.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen vier Augenärzte eines süddeutschen Verbundes wegen des Verdachts auf Körperverletzung und Betrug. Sie sollen insbesondere bei grauem Star nicht notwendige Operationen empfohlen oder vorgenommen haben. Die Ärzte weisen die Vorwürfe als „vollumfänglich falsch“ zurück; zudem gehe es nur um eine überaus geringe Zahl von Fällen.
„Patienten müssen voll vertrauen können“
„Wir können keinen Kollegen vorverurteilen“, betonte der Ärztepräsident. Von Patienten werde man aufgefordert, nicht korrekt arbeitenden Ärzten „das Handwerk zu legen“. Die Möglichkeiten der Kammer seien jedoch beschränkt. So werde die Erlaubnis zur ärztlichen Berufsausübung vom Staat erteilt. „Die überwiegende Zahl der Patienten ist mit ihren Ärztinnen und Ärzten sehr zufrieden“, sagte Miller. Das gelte auch für Augenoperationen, die heute in großer Zahl vorgenommen würden. Gerade das Augenlicht sei ein „sensibles Gut“, da müssten Patienten „nahezu uneingeschränkt vertrauen können“, sagte der Präsident. „Wenn ich von solchen Vorwürfen höre, bin ich natürlich verunsichert.“ Leider werde schnell verallgemeinert, alle Ärzte seien dann „plötzlich schwarze Schafe“.
Auf den jüngsten Bericht unserer Zeitung hin haben sich erneut zahlreiche Patienten gemeldet, die Zweifel an ihren Augenärzten haben. Den von diesen gestellten Diagnosen und dem Rat zur Operation sei von anderen Ärzten widersprochen worden. Die Betroffenen haben ihre Erfahrungen teilweise auch der Staatsanwaltschaft geschildert, warten aber noch auf eine Rückmeldung von dort. Zum Teil handelt es sich um Patienten des Verbundes, zum Teil von anderen Praxen.
Zweitmeinung kein Misstrauen
Ärztepräsident Miller plädierte ausdrücklich dafür, eine Zweitmeinung einzuholen. Er und seine Kollegen empfänden das keineswegs als Misstrauen. „Ich selbst möchte mir auch sicher sein, wenn bei mir ein schwerwiegender Eingriff ansteht.“ Für „unnötige oder gar gefährliche Behandlungen“ gebe es keine Rechtfertigung, auch nicht wirtschaftliche Zwänge. Das sei Konsens unter seinen Kollegen, betonte Miller.