Ein Postbote soll in Fellbach und Stuttgart Hunderte Sendungen nicht ausgeliefert und Wertgegenstände einbehalten haben. Die Ermittlungen laufen. Was tun, wenn Briefe und Päckchen nicht ankommen?

Rems-Murr: Chris Lederer (cl)

Im Fall eines 27-jährigen Postboten, der in Fellbach (Rems-Murr-Kreis) und Stuttgart mutmaßlich Hunderte Sendungen nicht zugestellt haben soll, sind neue Details bekannt geworden. Der Beschuldigte soll zwischen dem 14. und 17. August 2024 Briefe und Pakete geöffnet, Wertgegenstände entwendet und den Großteil der Sendungen in den Müll geworfen haben. Der Fall ist inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gelandet. Ermittelt wird wegen Verletzung des Briefgeheimnisses, Diebstahls und Unterschlagung.„Aktuell beläuft sich der Schaden auf etwa 780 Euro“, erklärt Stefanie Ruben, Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Stuttgart. Klar ist: Offenbar wurden mehr als 1000 Sendungen nicht zugestellt und teilweise geöffnet. Ein Zeuge hatte Sendungen in einem Mülleimer an der Lindenschule in Stuttgart-Untertürkheim entdeckt und die Polizei alarmiert. Mehrere Geschädigte hatten sich bei der Polizei gemeldet. Betroffen ist unter anderem auch eine Familie aus Schmiden, die nur durch Zufall darauf aufmerksam wurde, dass ein an sie gerichteter Glückwunschbrief gar nicht ankam – weil sich die Absenderin über eine ausbleibende Reaktion wunderte.

 

Was tun bei verspäteten Sendungen?

Wer sich fragt, wo sein Brief oder sein Päckchen bleibt, kann bei der Post einen Nachforschungsauftrag stellen, wenn die Sendung nach sieben Werktagen immer noch unterwegs ist. Voraussetzung sind Angaben zu Absender, Empfänger sowie die Einlieferungsstelle und das Datum. Für Pakete bietet DHL eine Sendungsverfolgung an, mit der der Status der Lieferung geprüft werden kann. Bei Verzögerungen hilft die Sendungsnummer, die auf dem Einlieferungsbeleg zu finden ist. „Immer wenn ein Kunde meint, Unregelmäßigkeiten beim Sendungsverlauf festzustellen, bitten wir uns diese mitzuteilen, damit wir uns der Sache schnellstmöglich annehmen können“, erklärt Postsprecher Marc Mombauer. Im Jahr 2023 seien rund 13,3 Milliarden Briefe und 1,7 Milliarden Pakete allein durch die „Deutsche Post DHL“ befördert worden – die meisten davon ohne Probleme.

Wer haftet für den Verlust von Postsendungen?

Die Deutsche Post AG ist gesetzlich verpflichtet, 95 Prozent der Briefe im Jahresdurchschnitt innerhalb von drei Werktagen zuzustellen. Nach vier Werktagen müssen 99 Prozent der Sendungen ihr Ziel erreicht haben. Diese Vorgaben gelten jedoch nicht für einzelne Briefe, sondern nur für den Jahresdurchschnitt. Und private Anbieter wie Hermes oder DPD unterliegen diesen gesetzlichen Verpflichtungen gar nicht.

Die Deutsche Post haftet nicht für den Verlust von einfachen Briefen, sie sind nicht versichert. Anders verhält es sich bei Einschreiben: Je nach Art der Zustellung (Einwurf, persönliche Übergabe oder mit Rückschein) übernimmt die Post bis zu 25 Euro Haftung, verlangt dann aber auch mehr Porto. Bei Paketen haftet die Deutsche Post bis zu 500 Euro im Fall von Verlust oder Beschädigung.

Wer durch eine verspätete oder verlorene Briefsendung eine Frist verpasst, hat in der Regel keinen Anspruch auf Ersatz durch die Post.„Die Deutsche Post haftet nicht für Folgeschäden, wie etwa versäumte Kündigungsfristen.“ Doch keine Sorge: „Haben Sie eine Mahnung erhalten, weil Sie aufgrund einer verspäteten Zustellung die erste Zahlungsfrist versäumt haben, ist das normalerweise kein Problem“, sagt die Verbraucherzentrale. Die Absender müssten den Zugang des Schreibens nachweisen. „Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit dem Absender oder der Absenderin auf und teilen Sie die verspätete Zustellung mit.“

Wo kann man sich beschweren?

Die erste Anlaufstelle bei Beschwerden sollte stets der jeweilige Post- und Paketdienstleister sein. Bei der Deutschen Post können sich Betroffene telefonisch beschweren unter der Telefonnummer 02 28/433 31 12 (montags bis freitags 8-18 Uhr, Samstag 8-14 Uhr). Wer ein Problem mit einem DHL-Paket melden möchte, findet auf der Webseite www.dhl.de online Hilfe beim Kundenservice. Sollte es zu Streit mit dem Postdienstleister kommen, kann die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur helfen, eine Einigung zu erzielen, empfehlen die Verbraucherschützer. Häuften sich Reklamationen aus einer Region, fordere die Bundesnetzagentur die Deutsche Post auf, bestehende Mängel zeitnah abzustellen.