Die Staatsanwaltschaften Stuttgart, Tübingen und Ellwangen haben den Verdacht, dass Scheinselbstständige bei Subunternehmern von Autofirmen arbeiten. Möglicherweise auch für die frühere Daimler-Tochter MB-Tech.

Stuttgart - Subunternehmer von Fahrzeugherstellern und -importeuren sind in das Visier der Staatsanwaltschaften Stuttgart, Tübingen und Ellwangen geraten. Gegen sie wird ermittelt, weil sie womöglich Testfahrer für die Automobilunternehmen als Scheinselbstständige eingesetzt und so Sozialversicherungsabgaben und Steuern hinterzogen haben. Nach Angaben der Behörden handelt es sich um Fälle aus der Zeit von 2007 bis heute. Die Ulmer „Südwest-Presse“ berichtet unter anderem über Ermittlungen bei der früheren Daimler-Tochter MB-Tech; das Unternehmen, das mit vielen Testfahrern arbeitet, äußert sich hierzu nicht. Via Internet sind Stellen bei MB-Tech als Testfahrer ausgeschrieben, allerdings auf Angestelltenbasis.

 

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt in drei Fällen, nennt aber keine Namen. Gegen Daimler selbst wird nicht ermittelt. Die Ermittler in Tübingen haben ein Unternehmen im Visier, das etwa 40 Testfahrer als Selbstständige beschäftigt. Dieses Unternehmen, so ist zu hören, ist auch als Subunternehmer für Daimler tätig.

Der Konzern bestätigt kaum mehr, als dass für Testfahrten neben eigenen Mitarbeitern auch auf Subunternehmer zurückgegriffen wird. Angaben zum Ausmaß werden nicht gemacht. Ein Sprecher betont aber, dass für Subunternehmer strikte Vorgaben gelten. Hinweisen auf Verstöße, so sagte er, würde Daimler auf jeden Fall nachgehen. In wie vielen Fällen sich der Konzern in der Vergangenheit wegen Verstößen von Auftragnehmern getrennt hat, lässt er offen. Die Staatsanwaltschaft Ellwangen hat in dem von ihr recherchierten Fall bereits Anklage gegen den Verantwortlichen eines Unternehmens vor dem Amtsgericht Schwäbisch Gmünd erhoben; gegenwärtig ist der Prozess aber wegen eines parallel stattfindenden Verfahrens vor dem Sozialgericht Ulm ausgesetzt.

Für Selbstständige muss ein Unternehmen keine Sozialversicherungsabgaben abführen und spart auf diese Weise Geld. Von Scheinselbstständigkeit wird gesprochen, wenn der Betreffende im Wesentlichen für ein einziges Unternehmen arbeitet, von diesem also abhängig ist, und eng wie ein Angestellter in dessen Betriebsabläufe eingebunden ist.