Die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob es bei der Pleite des Gewa-Towers in Fellbach zu Straftaten kam. Die Ermittler haben den Verdacht der Insolvenzverschleppung geschöpft. Sie gehen aber auch schwerer wiegenden Vorwürfen nach, kommentiert der Redakteur Hans-Dieter Wolz.

Fellbach - Ist tatsächlich nur die rechtzeitige Anmeldung und Bekanntmachung der Insolvenz des Towers im Hause Gewa schiefgelaufen? Auf den ersten Blick überraschen die Delikte, für welche die Staatsanwaltschaft Stuttgart in diesem Fall einen Anfangsverdacht annimmt und deswegen ermittelt. Nachdem geschädigte Geldanleger beim Gewa-Tower Anhaltspunkte gefunden haben wollen, dass Geld beim 60-Millionen-Euro-Projekt in mindestens sechsstelliger Höhe versickert sein soll, wäre mit Vorwürfen wie Betrug, Untreue, Unterschlagung oder Bilanzfälschung eher zu rechnen gewesen. Gegen solche Erwartungen klingen Ermittlungen wegen einer Insolvenzverschleppung und Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz unerwartet harmlos.

 

Doch der Eindruck trügt. Erstens werden beide Delikte, so sie bewiesen werden, schon schwer bestraft. Die Staatsanwaltschaft hat aber offenbar sehr wohl im Auge zu prüfen, ob auch sonst alle Geldflüsse und Beurkundungen beim Gewa-Tower in Ordnung waren. Ein Anfangsverdacht auf Insolvenzverschleppung klingt somit wie ein guter Anlass, die Geschäftsgebaren gründlich zu durchleuchten. Vater und Sohn Warbanoff sind also noch nicht aus dem Schneider, obwohl nach wie vor von ihrer Unschuld ausgegangen wird.

Es wäre auch nicht überraschend, wenn sich wenigstens der Vorwurf Insolvenzverschleppung als zutreffend herausstellen würde. Denn im Fall einer Pleite versäumen viele Verantwortliche die letzte erlaubte Frist und hoffen zu lange, die Firma noch retten zu können. Hier liegen für Geschäftsführer insolventer Firmen viele Fallstricke. Der Fall Gewa-Tower bleibt interessant.