Mehr als 50 Jahre nach der „Spiegel“-Affäre ermittelt der Generalbundesanwalt wegen Landesverrats gegen Journalisten. Wegen der öffentlichen Empörung lässt er die Ermittlungen aber vorerst ruhen. Ein Überblick über die Fakten.

Der Generalbundesanwalt Harald Range hat mit der Aufnahme von Ermittlungen wegen Landesverrats in ein Wespennest gestochen. Im Bundestag und in den Medien hagelte es Kritik.

 

Was ist „Netzpolitik.org“?

Bei „Netzpolitik.org“ handelte es sich ursprünglich um einen sogenannten Blog, also eine Art Online-Journal zu allen Themen der digitalen Gesellschaft. Heute ist der Blog, der 2002 von Markus Beckedahl gegründet wurde, die wichtigste deutsche Plattform für Themen rund um Freiheit und gegen Überwachung im digitalen Zeitalter und „ein Mittelding zwischen Nichtregierungsorganisation und Medium“, wie Beckedahl selbst sagt. „Netzpolitik.org“ „leakt“, also veröffentlicht teils brisante Originaldokumente. Mehr als dreißig Autoren schreiben regelmäßig zu Themen wie Vorratsdatenspeicherung oder digitalen Bürgerrechten. Die Blogger gehören zu den wenigen Journalisten, die den NSA-Untersuchungsausschuss praktisch lückenlos verfolgen und live aus den Sitzungen twittern.

Die Plattform ist vielfach ausgezeichnet – sie erhielt 2014 einen Grimme Online Award und soll kommende Woche von der Regierungsinitiative „Deutschland – Land der Ideen“, die unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten steht, ausgezeichnet werden: Der Blog präge seit mehr als zehn Jahren den netzpolitischen Diskurs in Deutschland. Markus Beckedahl gehört zu den wichtigsten deutschen Netzaktivisten und ist Mitveranstalter der weltweit renommierten, jährlichen Konferenz re:publica mit mehreren Tausend Teilnehmern.

Um welche Dokumente geht es?

Der Internetblog hat Auszüge aus zwei als „vertrauliche Verschlusssache“ eingestuften Berichten des Verfassungsschutzes für den Haushaltsausschuss veröffentlicht. Darin ging es um den Aufbau einer neuen Einheit zur Überwachung im Internet samt Personalplanung über 75 Vollzeitstellen. Diese Abteilung „Erweiterte Fachunterstützung Internet“ (EFI) sollte Verbindungen und Profile von Radikalen und Extremisten in sozialen Netzwerken analysieren und überwachen. Als Ziel des neuen Referats wird die Verbesserung und der Aufbau der Telekommunikationsüberwachung von internetgestützter Individualkommunikation nach dem Artikel-10-Gesetz (G10) genannt. Demnach kann zur Gefahrenabwehr Telekommunikation überwacht sowie das Brief- und Postgeheimnis eingeschränkt werden.

Was bedeutet der Vorwurf Landesverrat?

Der Generalbundesanwalt Harald Range hat auf Anfrage lediglich bestätigt, dass er wegen Verdachts auf Landesverrat ermittelt. Eine Begründung dafür hat er nicht genannt. Im Augenblick ruht das Verfahren. Ungewöhnlich ist, dass der Vorwurf gegenüber Journalisten erhoben wird. Denn dieser Straftatbestand ist laut Paragraf 94 Strafgesetzbuch noch lange nicht erfüllt, wenn jemand Geheimpapiere öffentlich macht. Der Täter muss entweder einer fremden Macht direkt ein Staatsgeheimnis verraten. Oder er muss es selbst oder über Unbefugte öffentlich bekanntmachen, „um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ herbeiführen.

Worin liegt die politische Brisanz?

Darauf gibt es mehrere Antworten. Es geht erstens um das Delikt, zu dem der Generalbundesanwalt seine Ermittlungen begonnen hatte, zweitens um die Vorgeschichte im Fall des NSA-Abhörskandals und drittens darum, dass Journalisten zur Zielscheibe werden. Es ist an sich nicht ungewöhnlich, dass Sicherheitsbehörden dann Strafanzeige gegen unbekannt stellen, wenn Geheimnisse aus ihrem Apparat nach außen dringen. Whistleblower – also Mitarbeiter des Staates, die Missstände aufdecken – genießen nach deutschem Recht keinen besonderen Schutz. Ungewöhnlich ist es allerdings, gegen die zu ermitteln, die die Dokumente veröffentlichen – die Medien. Sie sind keine Geheimnisträger und ihrer im Grundgesetz garantierten journalistischen Aufgabe verpflichtet. Zudem hat in diesem Fall nicht der örtlich zuständige Staatsanwalt Ermittlungen wegen Geheimnisverrats aufgenommen, sondern der Generalbundesanwalt wurde wegen Landesverrats aktiv. Dieses Vorgehen verwundert auch mit Blick darauf, wie passiv sich der Generalbundesanwalt in der NSA-Affäre verhalten hat. Als es um das Handy der Bundeskanzlerin ging, stellte Range die Ermittlungen ein, genau wie im Fall anderer ausgespähter Kabinettsmitglieder – weil angeblich Beweise fehlten. Die Dokumente stehen im Netz. Auch die Ausspähung des „Spiegel“ durch den NSA interessiert die Ermittler nicht.

Warum geht es um die Pressefreiheit?

Aufgabe von Journalisten ist es, Missstände im Gemeinwesen aufzudecken. Dass sie dabei aus vertraulichen Dokumenten zitieren, ist systemimmanent und journalistischer Alltag. Ein Journalist ist zwar nicht grundsätzlich im Strafrecht privilegiert, aber er ist zuallererst dem öffentlichen Informationsinteresse verpflichtet. Ermittlungen wegen Landesverrats gibt es äußerst selten – gegen Journalisten, die geheime Papiere veröffentlichen, haben sie seit der „Spiegel“-Affäre 1962 nicht mehr stattgefunden. In weniger demokratisch verfassten Staaten werden sie häufig als Repressionsin-strument benutzt. Im aktuellen Fall liegt nach Ansicht der Kritiker der Verdacht nahe, dass mit den Ermittlungen Druck auf die Blogger ausgeübt werden soll. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) kritisierte die Ermittlungen als Angstmache.

Was sagt die Regierung dazu?

Der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kritisierte den Generalbundesanwalt harsch. Der müsse zwar Ermittlungen einleiten, wenn er einen Anfangsverdacht sehe. Doch Maas äußert heftige Zweifel an Ranges Einschätzung: „Ich habe heute dem Generalbundesanwalt mitgeteilt, dass ich Zweifel daran habe, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen“, betonte Maas. Er bezweifle außerdem, „ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt, dessen Veröffentlichung die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt“. Das Bundesinnenministerium wollte die Ermittlungen nicht kommentieren. Allerdings bestätigte ein Sprecher, dass Verfassungsschutzpräsident Maaßen den zuständigen Abteilungsleiter und die zuständige Staatssekretärin von seiner Absicht informiert habe, Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen. Innenminister Thomas de Maizière sei davon nicht in Kenntnis gesetzt worden.

Wie regiert der Bundestag?

Von den im Bundestag vertretenen Parteien ließen allein Vertreter von CDU/CSU Verständnis für das Vorgehen des Generalbundesanwalts erkennen. Der CDU-Abgeordnete Jens Koeppen, der Vorsitzender im Ausschuss Digitale Agenda im Parlament ist, verwies wie auch die frühere Familienministerin Kristina Schröder (CDU) im Kurznachrichtendienst Twitter darauf, dass Pressefreiheit „wie jedes andere Grundrecht selbstverständlich nicht schrankenlos“ gelte (Schröder). „Wenn etwas als ,Verschlusssache , vertraulich’ eingestuft wird, dann gilt das auch für Journalisten und die, die es gerne sein wollen“, schrieb Koeppen.

Dagegen hagelte es bei SPD, Grünen und Linken empörte Kommentare. Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ralf Stegner sprach von einem „schlechten Scherz“. Der SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil forderte, das Verfahren einzustellen und sprach von „verstörenden und unverhältnismäßigen“ Maßnahmen. „Es ist gefährlich, dass mit der Staatsanzeige versucht wird, kritische Journalisten einzuschüchtern“, erklärten der stellvertretende Fraktionschef Konstantin von Notz und die Medienpolitikerin Tabea Rößner von den Grünen. Der Linkspolitiker Jan Korte warf dem Generalbundesanwalt Range vor, sich „zum Häscher der Bundesregierung“ zu machen.

Wie reagiert das Netz?

Die Ermittlungen haben im Netz einen Sturm der Entrüstung ausgelöst – und eine Welle der Solidarität. Viele Medien kritisierten in Kommentaren das Vorgehen als Druckmittel. Am deutlichsten solidarisierte sich die gemeinnützige Recherche-Website Correctiv, indem sie die Dokumente veröffentlichte und Selbstanzeige wegen Landesverrats erstattete. „Soll er doch gegen uns alle ermitteln!“, erklärte der Correctiv-Chefredakteur Markus Grill. In den sozialen Netzwerken wurde zu Spenden für „Netzpolitik.org“ und zum Unterzeichnen einer Online-Petition für die Einstellung des Verfahrens aufgerufen. Für Samstag Nachmittag ist eine Demonstration in Berlin angemeldet.