Bisher dürfen Mautdaten in Deutschland nicht für polizeiliche Ermittlungen herangezogen werden. Im Mordfall an einer jungen Joggerin in Endingen bei Freiburg brachten nun österreichische Datensätze den Durchbruch. Der Fall liefert starke Argumente für eine Neuregelung, findet unser Autor Eberhard Wein.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Endingen - Versagen bei den Ermittlungen zu den NSU-Morden, Dilettantismus im Vorfeld des Terroranschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt: Es gab zuletzt einigen Grund, an den Fähigkeiten des deutschen Sicherheitsapparats zu zweifeln. Die Freiburger Polizei zeigt nun zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate, dass engagierte und fähige Kommissare nicht nur sonntagabends im Fernsehen ermitteln. Erst klärte sie den Sexualmord an einer Studentin am Freiburger Dreisamufer auf. Jetzt hat sie auch einen dringend Tatverdächtigen im Fall der ermordeten Joggerin von Endingen gefasst.

 

Die Beamten arbeiteten mit bewundernswerter Akribie, viel kriminalistischem Spürsinn und hohem technischem Aufwand, um den Kreis möglicher Verdächtiger immer weiter einzuengen. Wahr ist allerdings, dass der entscheidende Datensatz, der dies erst ermöglichte, aus Österreich stammte. Vor drei Jahren hatte derselbe Täter schon in Kufstein zugeschlagen. Die Tiroler Polizei sicherte sich die Daten von 50 000 Lastwagen, die am betreffenden Wochenende auf der Inntalautobahn unterwegs gewesen waren. In Deutschland dürfen solche Mautdaten nicht an die Polizei weitergegeben werden.

Der Fall von Endingen liefert Argumente, dies zu ändern. Vielleicht wäre eine gesetzliche Neuregelung hier sogar noch sinnvoller als die von Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) geforderte Ausweitung der DNA-Analyse. Er erhofft sich pauschale Hinweise auf äußere Merkmale wie Hautfarbe, Haarfarbe oder Herkunft des Täters. Die Technik kann das, aber im schlimmsten Fall stehen ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht. Die Mautdaten können die Konzentration der Ermittler hingegen auf diejenigen lenken, die tatsächlich in der Nähe eines Tatorts waren.