Lärm, Erschütterungen und verkehrliche Belange: Diese Themen rund um die Stuttgart-21-Bauarbeiten sollen im Dezember behandelt werden. Betroffene Hauseigentümer sind mit dieser Tagesordnung nicht zufrieden.

Stuttgart - Die Ankündigung des Regierungspräsidiums Stuttgart, die Erörterungsverhandlung zum Grundwassermanagement von Stuttgart 21 um einen Tag fortzusetzen, hat im Lager der Projektgegner uneingeschränkten Beifall gefunden. Die Tagesordnung allerdings ist für einige nicht nachvollziehbar. Behandelt werden sollen am 12. Dezember laut Regierungspräsidium die Themen Lärm, Erschütterungen und verkehrliche Belange. Dazu habe sich die Behörde nach Auswertung des Verhandlungsprotokolls und der schriftlichen Unterlagen entschieden.

 

Diese Punkte waren während der einwöchigen Erörterung im Kongresszentrum der Landesmesse Stuttgart nicht ausreichend behandelt worden – was nach Einschätzung der verschiedenen Netzwerkinitiativen der von Stuttgart 21 betroffenen Eigentümer und Anwohner aber insbesondere auch für das Thema „Gebäudesicherheit“ gilt. Sie haben sich daher in einem offenen Brief an den Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl gewandt und fordern darin unter anderem, dass bei der Fortsetzung der Erörterung zwingend die offenen Fragen zur Standsicherheit ihrer Häuser mit der gebotenen Gründlichkeit behandelt werden. So müsse etwa geklärt werden, so Frank Schweizer vom Netzwerk Kernerviertel, warum ausgerechnet jener Abschnitt formal aus der Planänderung zum Grundwassermanagement ausgeklammert wurde, der das Kernerviertel betrifft. Es seien immer noch 35 Fragen nicht beantwortet, die dem Regierungspräsidium unmittelbar nach Ende der Erörterung Mitte September vorgelegt worden seien.

Gefahren für das Mineralwasser befürchtet

Die Deutsche Bahn als Bauherrin von Stuttgart 21 hat in der Planänderung beantragt, beim Bau der neuen Tiefstation im Mittleren Schlossgarten rund 6,8 Millionen Kubikmeter Grundwasser umwälzen zu dürfen. Ursprünglich beantragt waren nur rund drei Millionen Kubikmeter. In der Verdoppelung der Entnahmemenge sehen unter anderem auch die Experten des Naturschutzverbandes BUND unkalkulierbare Gefahren für das Mineralwasser, die Bodengeologie und die umliegende Gebäude, die etwa bei einem Rutschen der Hänge beschädigt werden könnten.

Ein Teil der Häuser muss bei der Unterfahrung zur Sicherheit hydraulisch minimal angehoben werden. Dabei rechne selbst die Bahn intern damit, so Netzwerk-Sprecher Frank Schweizer, „dass diese Anhebung im unteren Teil des Kernerviertels zu 49 Prozent nicht funktioniert und dabei Gebäudeschäden eintreten“. Die Gutachter der Bahn wiederum betonen, dass dies ein vielfach erprobtes Verfahren sei. Die Risiken seien abgesichert und beherrschbar.

Eigentümer fordern Klarheit

Geklärt haben wollen die Eigentümer beim Zusatztermin, für den noch kein Ort gewählt wurde, vor allem auch die Vorgehensweise im Schadenfall. Die Eigentümer hätten vor wenigen Tagen von einem Anwalt der Bahn die Auskunft erhalten, dass sie bei einem Gebäudeschaden selber nachweisen müssten, dass die Bahn oder die Baufirma ein Verschulden trifft, so Frank Schweizer. Es könne nicht sein, „dass die Bahn in diesem weichen Gestein riskante Bauverfahren wählt und das Haftungsrisiko den Eigentümern zuschiebt“.