Rems-Murr: Sascha Schmierer (sas)

„Natürlich fahren da nachher mehr Züge. Aber das löst noch lange keine Lärmschutzmaßnahmen aus“, erklärte der Bahn-Jurist Peter Schütz. Höhere Standards seien erst nötig, wenn die neue Planung erstens als ein „erheblicher baulicher Eingriff“ gelte und zweitens einen Lärmzuwachs um mindestens drei Dezibel bedeute. Das allerdings sei nur im Bereich der Rohrer Kurve, aber nicht auf der Strecke durch Leinfelden-Echterdingen der Fall. „Wir erhöhen auf diesem Abschnitt weder die Geschwindigkeit noch das technisch zulässige Zuggewicht“, stellte der Rechtsanwalt des Schienenkonzerns klar. Der Plan, die beiden S-Bahn-Gleise nach dem Bahnhof in Leinfelden um jeweils zehn Zentimeter aufzuweiten, könne noch nicht als erheblicher baulicher Eingriff gewertet werden – ebenso wenig wie die vom ehemaligen Bundesverkehrs-minister Peter Ramsauer (CSU) vor vier Jahren erteilte Ausnahmegenehmigung für die Nutzung des S-Bahn-Tunnels für den ICE und den Verkehr der Regionalzüge. Von den Projektgegnern wurde der Bahn-Jurist am Dienstag für seine unnachgiebige Haltung schwer angefeindet. Schon in seinem Eingangs-Statement hatte auch Leinfelden-Echterdingens Oberbürgermeister Roland Klenk die Einstufung kritisiert: „An der Rohrer Kurve, wo sich Fuchs und Hase Gute Nacht sagen, und im Flughafenterminal gelten strengere Immissionswerte als auf der langen Strecke dazwischen, die von zahlreichen Wohnhäusern gesäumt wird. Wer soll das verstehen?“, klagte er.

 

Leinfelden-Echterdingen will Neubau-Standard durchsetzen

Allerdings beantragte der Rechtsanwalt der Stadt, Armin Wirsing, bei der Erörterung, dass wenigstens das von der Bahn vorgelegte Gutachten zu den durch den Zugverkehr entstehenden Erschütterungen unter der fachlichen Begleitung des Landesinstituts LUBW überprüft wird. „Laut der eigenen Projektbeschreibung der Bahn soll durch den Bau der Rohrer Kurve und die Anbindung der Gäubahn eine vollständig neue Gleisbeziehung entstehen“, hielt der Jurist an seiner Kritik fest. Aus Sicht der Stadt werden immer noch wichtige Teilaspekte wie Maximalpegel von Schwingstärke und sekundärem Luftschall nicht betrachtet. Der Rechtsanspruch auf angemessenen Schall- und Erschütterungsschutz gemäß Neubau-standard werde verneint. Ein ebenfalls von Leinfelden-Echterdingen mit der Stellungnahme zu den Erschütterungen beauftragter Experte hatte den Einbau eines Trogsystems mit Schottermatten empfohlen, um die Bürger an der Strecke zu schützen.