Der Staat wird die Gasrechnung für den Dezember 2022 übernehmen. Heißt das, man kann ohne Rücksicht auf die Kosten heizen und muss nicht sparen?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Nach der Bund-Länder-Konferenz vom 02.11. steht fest, dass der Bund die Abschlagszahlungen für Gas und Wärme für Privathaushalte sowie klein- und mittelständische Unternehmen im Dezember übernehmen wird. Man sollte diese Entlastungsmaßnahme jedoch nicht als Freifahrtschein verstehen, im Dezember die Heizkosten komplett zu vernachlässigen.

 

Wer bekommt die Gasrechnung im Dezember erstattet?

Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erhalten im Dezember folgende Gaskunden eine Erstattung ihrer Gasrechnung:
 

  • Letztverbraucher, die über Standardlastprofile (SLP) abgerechnet werden. Haushalte, also private Verbraucherinnen und Verbraucher, sind SLP-Kunden.
  • Letztverbraucher, die über eine registrierende Leistungsmessung (RLM) abgerechnet werden und deren Jahresverbrauch 1,5 Mio. kWh Gas nicht überschreitet, soweit sie das Erdgas nicht für den kommerziellen Betrieb von Strom- oder Wärmeerzeugungsanlagen nutzen.
  • Letztverbraucher, die im Gesetz ausdrücklich genannt sind. Das Gesetz wird voraussichtlich Mitte November verkündet.
  • Wärmekunden, die mit einem Wärmeversorgungsunternehmen einen Wärmeliefervertrag abgeschlossen haben und deren Jahresverbrauch 1,5 Mio. kWh Wärme nicht überschreitet.
  • Unabhängig vom Jahresverbrauch sind zudem Kunden erfasst, die die bezogene Wärme im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum an ihre Mieter weitergeben sowie staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs.

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Wie hoch ist die Erstattung?

Die Höhe der Erstattung des Gasabschlages bemisst sich anhand der im September 2022 angewendeten Prognose des Jahresverbrauchs. Hiervon wird ein Zwölftel mit den Gaspreisen vom Dezember 2022 multipliziert. Daraus ergibt sich dann die Summe der Erstattung für die Gasrechnung. Bei Wärmekunden werden auf den Abschlag vom September 2022 pauschal 20 % aufgeschlagen, um die Preissteigerungen zwischen September und Dezember abzubilden.

Für Verbraucher bedeutet das konkret: Liegt der Verbrauch über dem pauschal berechneten Erstattungsbetrag, muss draufgezahlt werden. Wer aber weniger verbraucht, bekommt im Endeffekt sogar etwas Geld ausbezahlt, das für andere Zwecke verwendet werden kann. Dadurch will die Bundesregierung die Einsparanreize bei Gas und Wärme aufrechterhalten.

Tipp: Weitere Informationen zu der Soforthilfe im Dezember erhalten Sie in dem ausführlichen FAQ des Wirtschaftsministeriums.